Die Idee zur Beschränkung des Pendlerabzuges stammt vom grünliberalen Kantonsrat Markus Knellwolf. Er verlangt in einem Vorstoss die Begrenzung des Pendlerabzuges bei 3‘000 Franken.
In den letzten Jahren sei ein Trend zu immer längeren Arbeitswegen festzustellen, schreibt Knellwolf in der Begründung. «Dieser Trend ist aus raumplanerischer und umweltpolitischer Sicht problematisch.» Knellwolf spricht die Zersiedelung an. Die Pendlerabzüge seien ein «steuerlicher Fehlanreiz für möglichst lange Pendlerstrecken».
Regierung argumentiert anders
Die Solothurner Regierung zeigt in ihrer Antwort eine «gewisse Sympathie» für das Anliegen. Allerdings aus anderen Gründen. Die Regierung bezweifelt in einer Mitteilung, dass Leute absichtlich lange Pendlerstrecken auf sich nehmen, um möglichst hohe Abzüge machen zu können. «Die langen Arbeitswege sind nämlich ebenso oder noch mehr Ausfluss der beruflichen Mobilität, die heute von den Arbeitnehmenden verlangt wird.»
Allerdings wäre die Solothurner Regierung aus finanzieller Sicht möglicherweise froh, um Mehreinnahmen, da sich die Kantone in Zukunft vermehrt an den Kosten der Bahninfrastruktur beteiligen müssen. Wie viel mehr ist offen. Wenn die Pendler nun weniger Abzüge geltend machen könnten, müssten sie mehr Steuern bezahlen. Die Regierung rechnet mit Mehreinnahmen von rund 12 Millionen Franken jährlich für den Kanton und rund 14 Millionen für die Gemeinden.
Trotzdem Zurückhaltung
Die Regierung betont jedoch auch, dass von einer Plafonierung der Abzüge höchstens ein Drittel der Pendler betroffen wäre. Zwei Drittel ziehen jetzt schon nicht mehr als 3‘000 Franken ab.
Der Kanton Solothurn sei ein attraktiver Pendlerkanton, heisst es in der Antwort der Regierung. «Dabei ist zu beachten, dass der Kanton Solothurn unter anderem dank der guten Verkehrslage einen erheblichen Wegpendlerüberschuss aufweist und damit von den Zentren Zürich, Basel und Bern stark profitiert. Eine massive Kürzung des Fahrkostenabzuges könnte deshalb gut Verdienende veranlassen, in die Nähe des Arbeitsortes umzuziehen, und andere vom Zuzug abhalten.»
Als Nächstes berät der Solothurner Kantonsrat den Vorstoss. Er entscheidet, ob die Regierung eine Vorlage ausarbeiten muss.