Wer als Solothurner oder Solothurnerin mit dem Auto zur Arbeit fährt, hat auch künftig keine Limite, wie viel Geld er bei den Steuern abziehen kann. Das hat der Kantonsrat am Mittwoch entschieden.
Keine Schützenhilfe von den Bürgerlichen
Zuvor hatten die Grünliberalen im Parlament einen entsprechenden Antrag gestellt. Damit solle verhindert werden, dass sich Pendler immer wie längere Arbeitswege zumuten.
Die Bürgerlichen unterstützten dieses Anliegen nicht. Gerade der Kanton Solothurn sei besonders auf die Pendler angewiesen, aufgrund seiner ländlichen Regionen, erklärte die FDP.
Auch kein Pendlerabzug im Aargau
Und so sah es auch die Mehrheit der Solothurner Kantonsräte, und entschied sich gegen eine Obergrenze beim Pendlerabzug. Damit tun es die Solothurner den Aargauern gleich: Im November entschied sich auch der Grosse Rat gegen eine Obergrenze.
Eine Obergrenze beim Pendlerabzug gibt es dafür künftig bei den Bundessteuern. Dort kann man als Pendler künftig nur noch 3000 Franken abziehen.