Wie die Stadt Zofingen und 30 andere Gemeinden war Rudolfstetten-Friedlisberg per Ende 2007 aus der Aargauischen Pensionskasse ausgetreten. Dies hatte eine Teilliquidation der Vorsorgeeinrichtung zur Folge.
Die Aargauische Pensionskasse fordert nun aufgrund ihrer damaligen Unterdeckung von der Gemeinde Zahlungen zum Ausgleich des Fehlbetrages, wie das Versicherungsgericht mitteilte.
Reaktion auf neues PK-Dekret
Mit dem Austritt hatte die Gemeinde auf das 2006 revidierte Dekret über die Aargauische Pensionskasse reagiert. Neben dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat wurde das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre erhöht.
Ausserdem schrieb das neue Dekret vor, dass die bestehende Deckungslücke bei der APK von 90,9 Prozent voll auszufinanzieren sei. Das Dekret ist seit 1. Januar 2007 in Kraft.
In der APK sind unter anderen alle Aargauer Staatsangestellten und Lehrpersonen versichert. Auch die Angestellten von 108 Gemeinden und 38 Verbände waren der APK angeschlossen. Allein die Gemeinden und Verbände mussten für die Ausfinanzierung der APK nach Inkrafttreten des Dekrets 282 Millionen Franken nachschiessen.
Die Verhandlung vor dem Aargauer Versicherungsgericht am Dienstag ist ein Musterprozess. Je nach Urteil gegen die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg, werden auch die anderen Gemeinden Nachzahlungen machen müssen oder eben nicht.