Damit endet ein fünf Jahre dauernder Verfahrensstreit. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Beschwerde für gegenstandslos erklärt, teilte Radio Argovia am Donnerstag mit. Die Begründung der Richter: Ein ursprünglich eingereichtes Konzessionsgesuch dürfte nicht mehr geändert werden.
Ein Konzessionsgesuch sei höchstpersönlicher Natur, so dass ein Parteiwechsel, die Veränderung der Besitzstruktur sowie der Finanzierung unzulässig seien, wird aus dem Gerichtsentscheid zitiert.
Roger Schawinski allerdings hatte sein Konzessionsgesuch für sein geplantes «Radio AG» geändert: Dies, nachdem er die Konzession für Radio 105 erhalten hatte. Neben dem Zürcher Radio 1 kommt Schawinski damit nämlich auf zwei Konzessionen. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) erlaubt aber nicht mehr als zwei Radiokonzessionen pro Eigentümer.
Endlich Klarheit
Das UVEK hatte im Oktober 2013 die Vergabe einer Konzession an Radio Argovia nach 2008 ein zweites Mal bestätigt. Damit war das von Medienunternehmer Roger Schwawinski geplante Radio mit dem Gesuch erneut abgeblitzt. Schawinski zog diesen Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Das Gericht hat nun diese Beschwerde «als gegenstandslos abgeschrieben».
«Wir sind froh, dass die Sache entschieden ist», sagte Verleger Peter Wanner gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn. Er freue sich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio Argovia, dass diese Unsicherheit endlich vorbei sei.
Radio Argovia als eigenständiges Medium
«Einen Groll gegen Roger Schawinski hege ich nicht. Wir fanden das Verfahren unnötig, es kostete nur Zeit und Nerven. Aber ich kann damit leben», so Wanner. Radio Argovia gehört direkt zur Finanzgesellschaft BT Holding des Verlegers, es wurde aus der ebenfalls der BT Holding gehörenden AZ Mediengruppe herausgelöst. Wanner betont denn auch, dass Radio Argovia unabhängig sei.
«Wir haben immer gesagt, dass wir keinen Konzernjournalismus machen wollen, dass es eine Vielfalt an Meinungen geben soll. Deshalb gibt es im Moment keinen Anlass dazu, Radio Argovia wieder in die Familie der AZ Medien zu holen. Und im weitesten Sinne gehört es natürlich trotzdem irgendwie zur Familie.»
Schawinski hatte seinen Angriff auf die Aargauer Lokalradiokonzession stets damit begründet, er wolle die übermässige Medienmacht von Verleger Peter Wanner brechen.