Die umstrittene Beteiligung beträgt pro Patient und Tag maximal 15,95 Franken. Werde diese abgeschafft, so müssten die Gemeinden pro Jahr rund 6 Millionen Franken mehr an die Spitex-Kosten bezahlen, hält der Regierungsrat in seiner Botschaft vom Freitag fest.
Die Kostenbeteiligung steht im neuen kantonalen Pflegegesetz. Im September hatte das Volk die Vorlage mit 92'200 Ja- zu 48'732 Nein-Stimmen gutgeheissen. Ein politisch neutrales Komitee von Betroffenen hatte gegen das Gesetz das Referendum ergriffen.
Die SP hatte bereits vor der Referendumsabstimmung ihre Volksinitiative «Bezahlbare Pflege für alle» eingereicht. Das Begehren will die Kostenbeteiligung rückgängig machen. Wer sich bis Ende 2012 im Aargau zu Hause von der Spitex betreuen liess, musste sich nicht direkt an diesen Kosten beteiligen.
Keine neuen Argumente
Gemäss Regierungsrat gibt es keine neuen Argumente für oder gegen die Kostenbeteiligung. Noch unklar sei, ob die Beteiligung die von den Initianten befürchtete Verlagerung vom ambulanten in den stationären Teil zur Folge haben werde.
Eine maximale Patientenbeteiligung von 15,95 Franken pro Tag im ambulanten Bereich könne nicht der entscheidende Grund sein für oder gegen den Eintritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Bei einem stationären Aufenthalt müsse ein Patient neben der Beteiligung von 21,60 Franken pro Tag noch weitere erhebliche Kosten wie Pensionstaxe und Betreuungskosten übernehmen. Das Volk entscheidet voraussichtlich am 24. November über die Initiative.