«Sie haben das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen. Wenn Sie sich keinen leisten können, bekommen sie einen Pflichtverteidiger.» Diesen Satz hört man nicht nur in unzähligen Filmen, er existiert auch in Wirklichkeit: Seit 2011 steht in der Schweizer Strafprozessordnung, dass ein Beschuldigter schon in der ersten Befragung durch die Polizei das Recht auf einen Anwalt hat – zu jeder Tages- und Nachtzeit. Im Kanton Solothurn organisiert der Solothurnische Anwaltsverband diesen Pikett-Dienst. Ab April ist damit aber Schluss.
Der Verband schreibt in einer Medienmitteilung, dass die Solothurner Regierung den bestehenden Anwalts-Pikettdienst nicht mehr mitbezahlen will. Rund 22'000 Franken zahlt der Kanton aktuell – das ist die Hälfte der Gesamtkosten. Die andere Hälfte übernimmt der Verband. Alleine will der Solothurnische Anwaltsverband das aber nicht bezahlen, erklärt Präsident Markus Spielmann gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF.
Der Kanton kann nicht einfach einem privaten Verein diese Last aufbürden und sich gar nicht daran beteiligen.
«Der Kanton kann nicht einfach einem privaten Verein diese Last aufbürden und sich gar nicht daran beteiligen», sagt Spielmann. Entschieden ist zwar noch nichts: Die Regierung hat zwar den Vorschlag geäussert, dieses Geld nicht mehr zu zahlen. Entscheiden muss aber der Kantonsrat. Voreilig sei das nicht, sagt der Verband. Und man sei an einer neuen Lösung interessiert und biete Hand für Gespräche.
Ohne diesen Dienst könnte folgendes Beispiel Realität werden. Ein Beschuldigter kommt am Freitagabend ins Visier der Justiz. Um diese Zeit sind aber alle Anwaltskanzleien zu. Der Beschuldigte muss bis am Montagmorgen warten, um einen juristischen Beistand zu erhalten. «Das wäre das schlimmste Szenario und das könnte eintreten», fügt Spielmann an.
Kanton sieht kein Problem
Beim Kanton Solothurn beschwichtigt Bernardo Albisetti. Der Chefsekretär beim Bau- und Justizdepartement erklärt: «Wir gehen davon aus, dass sich dieser Pikettdienst auch ohne grosse Kosten realisieren lassen würde», informiert Albisetti.
Es gibt genug qualifizierte Strafverteidiger, die sich auch in der Nacht zur Verfügung stellen würden.
«Es gibt genug qualifizierte Strafverteidiger, die sich auch in der Nacht zur Verfügung stellen würden.» Man werde bei einer neuen Lösung aber mit dem Verband zusammenarbeiten, fügt er an. Wann der Solothurner Kantonsrat über den Sparvorschlag der Regierung beraten wird, ist noch unklar.