Nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz ergibt dies eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 62 km/h. Damit gilt der Tatbestand des Rasens als erfüllt. Der Fahrer muss mit einer Beschlagnahmung seines Fahrzeuges, einem längeren Führerausweisentzug und einer Gefängnisstrafe zwischen einem und vier Jahren rechnen. Letztere wird meist bedingt ausgesprochen.
Bei der selben Kontrolle in Künten stoppte die Kantonspolizei gemäss eigenen Angaben vom Montag drei weitere Schnellfahrer. Sie waren mit Geschwindigkeiten von 114 km/h, 132 km/h und 135 km/h unterwegs. Alle drei werden angezeigt. Zwei von ihnen mussten ihren Führerausweis an Ort und Stelle abgeben.