Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach kam zum Schluss, dass dem Polizisten kein sorgfaltswidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Der Polizist habe sich vorschriftsgemäss verhalten und die Situation richtig eingeschätzt, heisst es in einer Mitteilung der Aargauer Staatsanwaltschaft vom Dienstag.
Der 28-jährige Autodieb wurde allerdings verurteilt. Er hatte ein Auto gestohlen und auf der Fluchtfahrt dann mehrere Verkehrsregeln verletzt. Zudem stand er unter Drogen- und Alkoholeinfluss und besass keinen gültigen Führerschein. Sowohl die Einstellungsverfügung wie auch der Strafbefehl sind rechtskräftig.
Diebstahl und Handgemenge
Der Vorfall hatte sich an einem frühen Samstagmorgen in einem Wohnquartier in Boswil ereignet. Ein Autofahrer meldete der Kantonspolizei, dass sein Fahrzeug gestohlen worden war. Eine Patrouille der Regionalpolizei entdeckte das fragliche Auto wenig später und wollte den Fahrzeuglenker kontrollieren.
Dabei kam es zu einem Handgemenge und zu einer unkontrollierten Schussabgabe durch einen der beiden Polizisten. Der Fahrzeuglenker wurde dabei schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.