Der Aargauer Regierung will die Praxis bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien reformieren. Die Verbilligungen sollen bedarfsgerechter als heute verteilt werden, und das Verfahren soll einfacher werden. Der Kanton will auch Geld sparen - rund 20 Millionen Franken pro Jahr.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das massgebliche Einkommen für Prämienverbilligungen wird neu berechnet: Liegenschaftsunterhalt und Einzahlungen in Pensionskassen und private Vorsorge können nicht mehr abgezogen werden
- Änderungen beim Einkommen müssen schneller gemeldet werden
- Der Grosse Rat hat bereits beschlossen, das massgebliche Einkommen für Prämienverbilligungen tiefer anzusetzen
- Der Kanton spart mit diesen Massnahmen knapp 20 Millionen Franken (im Jahr 2017)
- Knapp 40'000 Personen verlieren ihren Anspruch auf Prämienverbilligungen
- Neu müssen die Gemeinden die Krankenkassen-Ausstände bezahlen, nicht mehr der Kanton
Trotz der komplizierten Materie stünden die Menschen im Mittelpunkt, und es gehe darum, die Prämienverbilligungen gerecht zu verteilen, sagte Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli (Grüne) am Freitag vor den Medien in Aarau.
Neue Berechnung für Prämienverbilligung
Die Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass das massgebende Einkommen für die Berechnung der Verbilligung anders als heute berechnet wird.
So sollen Unterhaltskosten für die Liegenschaft, Beiträge an die zweite Säule (Pensionskasse) und an die dritte Säule (private Vorsorge) nicht mehr ins Gewicht fallen.
Derzeit gibt es Personen, die ihre Steuerabzüge so stark optimieren, dass sie trotz eines guten Einkommens Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben. Zudem will der Regierungsrat eine Meldepflicht mitsamt Sanktionen für Personen einführen, wenn sich deren wirtschaftlichen Verhältnisse stark verbessert haben. Sprich: Wer mehr verdient und trotzdem Prämienverbilligungen erhalten hat, muss dieses Geld später zurück zahlen.
Einfacheres Verfahren
Es geht etwa um Studenten, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und bereits Geld verdienen. Sie erhalten nach den geltenden Spielregeln trotzdem oft noch immer eine Verbilligung. Zudem soll die massgebende Steuerveranlagung nur noch einmal verwendet werden können.
Alle Faktoren der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sollen aufgerechnet werden. Neu soll es eine Richtprämie für junge Erwachsene geben, zu den bisher bestehenden Richtprämien für Kinder und Erwachsene.
Unterscheiden will der Regierungsrat künftig auch nach den Haushaltstypen. Vor allem Alleinstehende möchte man besserstellen. Sie sind nach der derzeitigen Regelung gegenüber den Ehepaaren tendenziell benachteiligt.
Wer wenig Einkommen habe, solle künftig eine höhere Prämienverbilligung als heute erhalten, sagte Barbara Hürlimann, Projektleiterin der Totalrevision. Insgesamt würden aber wohl knapp 40'000 Personen ihren Anspruch auf Prämienverbilligung verlieren, erklärte sie gegenüber SRF.
Kanton will Geld sparen
Der Kanton stehe vor einer finanz- und sozialpolitischen Herausforderung, hiess es. Verbillige der Kanton die Prämien nämlich in ungenügendem Mass, so werde dies dazu führen, dass die betroffene Person entweder Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beantragen müsse. Dies habe für die öffentliche Hand längerfristig höhere Kosten.
Der Kanton will mit dem Umbau der Prämienverbilligung auch Geld sparen - bis zu 9 Millionen Franken pro Jahr. Zudem sollen die Gemeinden zu einem grossen Teil die Krankenkassenausstände bezahlen. Der Kanton will dies jedoch im Lastenausgleich Kanton-Gemeinden anrechnen.
Parlament beschloss höhere Hürden
Die Hürde für die Verbilligung von Krankenkassenprämien wurde bereits erhöht. Der Grosse Rat beschloss im März, den Prozentsatz für die Berechnung der Verbilligung um 0,5 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent anzuheben. So werden pro Jahr 12 Millionen Franken weniger ausbezahlt.
Der Regierungsrat rechnet damit, dass mit der Totalrevision des Gesetzes und mit der höheren Hürde im Jahr 2017 rund 19,4 Millionen Franken und 2018 rund 25,9 Millionen Franken gespart werden können.