Per Strafbefehl waren 66 Aktivisten zu Geldstrafen in der Höhe von 30 bis 90 Tagessätzen verurteilt worden. Die Strafen wurden bedingt und unbedingt ausgesprochen. Die AKW-Betreiberin Axpo hatte nach dem Protest auf dem Gelände einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung gestellt.
Nun wehren sich die Aktivisten gegen diese Strafbefehle. Das gab eine Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag bekannt.
Gewaltfreie Aktion in sensiblem Bereich
Die Aktivisten waren am 5. März 2014 kurz vor 7 Uhr mit Hilfe von Leitern widerrechtlich über den Absperrzaun ins AKW-Gelände eingedrungen. Einige bestiegen das Gebäude des Reaktors 2.
Sie brachten am Sekundärcontainment (Sicherheitsgebäude) und am Portalkran gelbe Transparente mit der Aufschrift «The End» an. Rund 40 Personen hatten das Gelände nach Polizeikontrollen bis am Nachmittag verlassen.
Weitere Aktivisten, die sich zum Teil mehrere Meter über Boden angeseilt an Gebäuden und auf Dächern befunden hatten, stiegen am Nachmittag auf Anordnung der Polizei herunter. Einige weigerten sich jedoch und wurden mit dem Kran eines Einsatzfahrzeuges der Betriebsfeuerwehr in der Höhe abgeholt und ohne Gewaltanwendung geborgen.
Weitere Strafanzeige eingereicht
Im November hatte auch die Atomaufsichtsbehörde ENSI bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Aktivisten sollen bei der Protestaktion Löcher in den Beton eines Reaktorgebäudes gebohrt haben.
Gemäss Kernenergiegesetz stehen Beschädigungen von Vorrichtungen in einer Kernanlage, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung wesentlich seien, unter Strafe.