Die drei Beteiligten haben ihre Einsprachen gegen die Strafen zurückgezogen, wie das Gericht am Mittwoch bestätigt. Ein Luzerner Anwalt hatte im Februar 2012 wegen fremdenfeindlichen Sprüchen auf der Internetseite der SVP Widen eine Strafanzeige eingereicht.
Die Lokalpartei hatte die Sprüche einem Satire-Portal abgekupfert. Es hiess unter anderem: «Wir finden RASSISMUS JA auch schlecht, sagen wir zumindest.» Die Staatsanwaltschaft Baden kam zum Schluss, dass der Präsident und ein Vorstandsmitglied der SVP Widen durch das Laden der Slogans auf die Homepage gegen die Antirassismus-Strafnorm verstiessen.
Geldstrafen und Bussen
Die beiden Männer wurden zu bedingen Geldstrafen von je 30 Tagessätzen à 100 beziehungsweise à 80 Franken verurteilt. Die Busse für den Präsidenten, der als einziger über die Zugangsrechte für die Änderung der Homepage verfügte, beläuft sich auf 600 Franken. Die Busse für das Vorstandsmitglied beträgt 500 Franken.
Eine weitere Person, welche beim Hochladen der Slogans auf die Website dabei gewesen war, wurde wegen Gehilfenschaft zu Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 300 Franken verurteilt.