Durch die Publikation der Namen und Adressen würden freigelassene Sexualstraftäter öffentlich angeprangert und blossgestellt, heisst es in der Antwort der Regierung auf einen SVP-Vorstoss. Dadurch würde eine Person das Leben lang gebrandmarkt.
Eine Veröffentlichung der Namen verletze mehrere Grundrechte, insbesondere den in der Bundesverfassung garantierten Schutz der Privatsphäre, schreibt die Aargauer Regierung. Zudem gehe das herrschende Rechtsverständnis davon aus, dass mit der Verbüssung der Strafe die Schuld der verurteilten Person als getilgt gelte.
Die Regierung verweist auch auf zwei ähnliche Vorstösse von Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH). Der Bundesrat lehne sowohl ein nationales Register von verurteilten pädophilen Straftätern ab als auch ein Register von Tätern, die wegen eines Sexual- oder Gewaltdelikts an Kindern verurteilt wurden.