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Aargau Solothurn «Recht auf Vergessen» auch für Aargauer Sexualstraftäter

Eine Veröffentlichung der Namen freigelassener Sexualstraftäter im Internet kommt für die Aargauer Regierung nicht in Frage. Der Regierungsrat führt gegen eine solche Publikation juristische Hürden, moralische Gründe und die Haltung des Bundesrats zu Vorstössen auf Bundesebene ins Feld.

Blick in einen Gang des Zentralgefängnis Lenzburg, links und rechts reihen sich schwere Zellentüren aneinander.
Legende: Die Strafe ist Busse genug: Sexualstraftäter sollen nach ihrer Freilassung nicht öffentlich gebrandmarkt werden. Keystone

Durch die Publikation der Namen und Adressen würden freigelassene Sexualstraftäter öffentlich angeprangert und blossgestellt, heisst es in der Antwort der Regierung auf einen SVP-Vorstoss. Dadurch würde eine Person das Leben lang gebrandmarkt.

Eine Veröffentlichung der Namen verletze mehrere Grundrechte, insbesondere den in der Bundesverfassung garantierten Schutz der Privatsphäre, schreibt die Aargauer Regierung. Zudem gehe das herrschende Rechtsverständnis davon aus, dass mit der Verbüssung der Strafe die Schuld der verurteilten Person als getilgt gelte.

Die Regierung verweist auch auf zwei ähnliche Vorstösse von Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH). Der Bundesrat lehne sowohl ein nationales Register von verurteilten pädophilen Straftätern ab als auch ein Register von Tätern, die wegen eines Sexual- oder Gewaltdelikts an Kindern verurteilt wurden.

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