Die neuen Gesetzesänderungen betreffen unter anderem den Finanz- und Lastenausgleich unter den Gemeinden und das Wirtschaftsgesetz.
Durch den neuen Finanz- und Lastenausgleich wird ein Grossteil der Gemeinden besser gestellt. Finanziell gut situierte Gemeinden zahlen höhere Beiträge in den Ausgleich, ärmere erhalten mehr Geld.
Mit dem neuen Wirtschaftsgesetz gibt es unter anderem folgende Änderungen.
- Wer ohne grosse Erfahrung einen Gastrobetrieb eröffnen will (Restaurant oder Take-Away) muss einen mehrtägigen Kurs besuchen. Bisher reichte es aus, keine Betreibungen oder keine Einträge im Strafregister zu haben.
- Bewilligungen für Veranstaltungen erteilen neu die Gemeinden.
- Restaurants dürfen am Wochenende bis um 4 Uhr geöffnet bleiben, die Polizeistunde fällt weg.
- An Samstagen müssen Geschäfte neu erst um 18 Uhr schliessen. Bislang war um 16 Uhr und in einigen Gemeinden um 17 Uhr Ladenschluss.