René Strickler sei mit dem Urteil des Amtsgerichts Bucheggberg-Wasseramt nicht einverstanden, bestätigte das Obergericht am Dienstag eine Meldung von Radio 32. Man werde die eingegangene Beschwerde studieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Das Amtsgericht hatte die Frist für die Räumung des Raubtierparks im solothurnischen Subingen auf den 14. Juli festgesetzt. Die im Park lebenden Kleintiere sollen bereits bis zum 16. Juni einen anderen Platz gefunden haben.
Auf dem Gelände des Raubtierparks leben insgesamt 18 Löwen, Tiger und Pumas. Das Land, auf dem sich der Park befindet, gehört der Solothurner Immobiliengesellschaft Espace Real Estate AG.
Schon lange zur Räumung verpflichtet
In einem Vergleich mit der Landbesitzerin hatte sich Strickler verpflichtet, bis Ende 2015 das Areal geräumt zu haben. Ursprünglich war ihm das Gelände im September 2008 gekündigt worden. Er erhielt zwei Mieterstreckungen.
Gemäss der Landbesitzerin besteht im Grundsatz die Möglichkeit, dass Strickler das Gelände kaufen kann. Der Preis beträgt rund 14 Millionen Franken. Der Raubtierpark-Betreiber versicherte wiederholt, er werde das Geld bald beisammen haben.