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Das Dorf Riniken.
Legende: Es geht um die Liegenschaft Ausserdorfstrasse 11 in Riniken. Kann die Gemeinde kaufen oder kann sie nicht? zvg/riniken.ch

Aargau Solothurn Riniken: Das Volk sagt Ja zur Flüchtlings-Unterkunft

Die Gemeindeversammlung hatte den Kauf eines Hauses zwecks Unterbringungen von Flüchtlingen schon genehmigt. Das Volk doppelte am Sonntag nach und gab dem Gemeinderat mit einem deutlichen Mehr die Kompetenz, den Vertrag zu unterzeichnen. Und doch: Es ist nicht sicher, dass der Kauf gelingt.

113 Ja zu 25 Nein: Der Entscheid der Gemeindeversammlung Riniken Anfang August war überdeutlich. Die Gemeinde soll eine Liegenschaft kaufen für 820'000 Franken und darin Flüchtlinge unterbringen.

Obwohl der Entscheid klar war, wurde dagegen das Referendum ergriffen. Am Sonntag nun der Entscheid an der Urne. 322 Ja, 213 Nein. Wieder ein deutliches Resultat. Und kein Zufallsmehr, denn die Abstimmungsbeteiligung war hoch, rund 54 Prozent der Stimmberechtigten gingen an die Urne.

Der Kommentar von Gemeindeammann Ueli Müller zum Resultat: «Wenn so etwas an die Gemeinde herangetragen wird, dann muss der Gemeinderat das beantragen, was er für richtig hält. Mich freut es, dass eine klare Mehrheit der Stimmbürger dem Gedankengut des Gemeinderates folgen kann.»

Juristisches Wirrwarr

Der Gemeinderat hat nun also grünes Licht und kann die Kaufverträge unterzeichnen. Das möchte er auch tun. Doch die Sache hat einen Haken. Die Liegenschaft, die der Gemeinderat im Auge hat, ist nämlich schon verkauft. Der Besitzer verstarb vor längere Zeit. In seinem Testament hatte er festgehalten, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht habe.

Lange wollte der Gemeinderat dieses Recht nicht wahrnehmen, d. h. er wollte zuerst wissen, wie viel die Liegenschaft eigentlich wert ist. Als der Willensvollstrecker das Haus an einen Interessenten verkaufte, war der Preis klar und dann machte der Gemeinderat vom Vorkaufsrecht Gebrauch. Um die Verträge zu unterzeichnen, hat der Gemeinderat genau drei Monate Zeit.

Die Frist zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechts endet nun genau am 2. November. Zu diesem Zeitpunkt kann aber der Volksentscheid noch gar nicht rechtskräftig sein. Denn nach jeder Volksabstimmung ist eine Beschwerde möglich, die innert einiger Tage eingereicht werden muss.

Der Ball liegt beim Willensvollstrecker

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Der Gemeinderat von Riniken ist nun also in der verzwickten Lage, dass er zwar grünes Licht hat vom Volk. Entscheiden darüber, ob der Kauf zustandekommt, muss aber der Willensvollstrecker. Bei diesem hat der Gemeinderat ein Gesuch um Fristerlängerung gestellt. Ob es bewilligt wird, weiss der Gemeinderat noch nicht.

Und um die Situation noch etwas komplizierter zu machen, liegt seit einiger Zeit eine Beschwerde auf dem Tisch, die schon vor der Urnenabstimmung beim Kanton eingegangen ist. Gegenstand: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger seien verwirrt durch die zeitliche Nähe der Regierungs- und Grossratswahlen zur Referendumsabstimmung. Sie hätten die Unterlagen zu beiden Urnengängen gleichzeitig bei sich zu Hause gehabt, sagen die Beschwerdeführer.

Es könne sein, dass am 23. Oktober (RR-/GR-Wahl) Stimmzettel eingelegt worden seien, die sich eigentlich auf den 30. Oktober bezogen hätten und umgekehrt. Das Resultat der Abstimmung vom 30. Oktober könne dadurch verfälscht werden. Die Gemeindeabteilung des Kantons muss über diese Beschwerde in den nächsten Tagen entscheiden.

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