Im Jahre 2012, vier Jahre nach der Tat, mittlerweile 22 Jahre alt, hätte der junge Mann eigentlich gemäss Jugendstrafrecht wieder in die Freiheit entlassen werden müssen. Auf Antrag der Jugendanwaltschaft schickte ihn das Familiengericht Lenzburg dann allerdings in die Strafanstalt Lenzburg, das Gericht verfügte die sogenannte fürsorgerische Unterbringung
Teure Therapien
Gemäss Bundesgericht hat der Täter ein Anrecht auf drei Therapiestunden pro Woche. Unterbringung, Therapie, das alles kostet. Und dafür aufkommen muss die Gemeinde Rupperswil. In dieser Gemeinde hatte der Täter zur Tatzeit gewohnt.
Dagegen wehrt sich Rupperswil. «Es kann doch nicht sein, dass wir die Kosten dafür aufbringen müssen, um die Allgemeinheit vor einem gefährlichen Täter zu schützen», sagt Gemeindeammann Rudolf Hediger auf Anfrage gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn. Er rechnet mit Millionenkosten, sollte der junge Mann noch lange hinter Gitter bleiben müssen.
Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Anders sieht das die Aargauer Regierung. Juristisch sei alles in Ordnung, schreibt sie auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat. Und an dieser gesetzlichen Grundlage will die Regierung auch nichts ändern.
In der Gemeinde Rupperswil hingegen will man dieses Verdikt nicht hinnehmen. Zusammen mit einem Rechtsanwalt sucht der Gemeinderat nach Möglichkeiten, diesem finanziellen Damoklesschwert doch noch entgehen zu können.
Denn Gemeindeammann Hediger rechnet mit schwerwiegenden Folgen, falls das nicht gelingt. «Das kann sich auf Millionen summieren, das wird sich auf Millionen summieren, wenn die Massnahme noch ein paar Jahre andauert. Dann müssen wir in Rupperswil vielleicht sogar die Steuern erhöhen deswegen.»