Der 46-Jährige ist noch immer in der Sicherheitsbranche tätig. Obwohl schon mehrere Firmen, die er geleitet hat, in Konkurs gegangen sind. Für den Konkurs der in Solothurn tätigen SAS Group ist er nun am Freitag verurteilt worden.
Wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs, betrügerischen Konkurses, Misswirtschaft und Urkundenfälschung erhält er eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren. Einer Immobilienfirma, die ihm ein Darlehen gegeben hatte, muss er 70'000 Franken Schadenersatz zahlen.
Nicht weniger als anderthalb Stunden brauchte Gerichtspräsident Yves Derendinger, um das Urteil zu begründen. Das verdeutlicht, wie umfangreich und komplex der Fall ist. Die Akten – wie beispielsweise Rechnungen, Mails und Protokolle – füllen 26 Bundesordner.
Der Fall Marokko
Die Firma SAS ist in Solothurn bekannt. Ihre Sicherheitsleute patroullierten des Nachts für Gemeinden, regelten bei Baustellen des Kantons den Verkehr, sorgten an Grossanlässen für Ordnung. Daneben betätigten sich SAS-Leute aber auch als Agenten. Dieser Geschäftszweig hat der Firma offenbar das Genick gebrochen.
Wie in diesem Bereich zum Teil geschäftet wurde, bezeichnete Gerichtspräsident Yves Derendinger an der Urteilsverkündigung als «verantwortungslos». Allein aufgrund vager Hinweise auf einen möglichen Auftrag seien beispielsweise zwei Mitarbeiter nach Marokko geschickt worden.
Jedem umsichtigen Geschäftsführer hätten alle Alarmglocken läuten müssen
Der Auftrag zum Transport von Geld, das sich in irgendwelchen Höhlen befinden sollte, entpuppte sich aber als Reinfall. Die Kosten der nicht erfolgreichen Dienstreise: über 76'000 Franken. Man habe sich offenbar gerne als Agenten ausgegeben bei der SAS, stellte der Gerichtspräsident fest.
Der Fall Fedpol
Reingefallen ist der ehemalige Geschäftsführer offenbar auch auf eine Mitarbeiterin. Er hatte sie angestellt, ohne ihre Qualifikationen näher zu prüfen. Die Frau hätte Aufträge für die SAS Group an Land ziehen sollen. Doch die Aufträge für die Staatsanwaltschaft Zürich und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) in der Höhe von mehreren Millionen Franken entpuppten sich als erfunden.
«Als Geschäftsführer hätte er grösste Zweifel an den Angaben der Mitarbeiterin haben müssen», stellte Gerichtspräsident Derendinger fest. Stattdessen habe er die Mitarbeiterin ohne Kontrolle weiterarbeiten lassen. «Abstrus» sei das gewesen, meinte Derendinger.
Verwaltungsrat angelogen
Der Mann hat aber nicht nur seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, er hat in den Augen des Amtsgerichts auch betrogen. Insbesondere habe er den Verwaltungsrat angelogen. So habe er dem Verwaltungsrat versichert, die vermeintlichen Millionen-Aufträge seien definitiv, ohne dass es dafür Belege gegeben habe. Mit einem ähnlichen Vorgehen kam er auch an ein Darlehen einer Immobilienfirma.
Angesichts des nicht sehr hohen Deliktbetrags und der fehlenden Vorstrafen sprach Gerichtspräsident Derendinger von einem «noch gerade leichten Verschulden», für das eine bedingte Freiheitsstrafe angemessen sei. Es sei dem Geschäftsführer wohl vor allem um «Selbstverwirklichung» gegangen. Um Selbstverwirklichung im Agenten-Milieu.