Die Auflagen seien erfüllt, teilte der Erziehungsrat am Mittwoch mit. Dieser hatte die Schule im April 2014 nach Reklamationen von Eltern verpflichtet, die Beurteilungsinstrumente für die Schülerinnen und Schüler zu überarbeiten, damit sie den rechtlichen Vorgaben des Kantons entsprechen.
Die Rudolf Steiner Schule schreibt in einer Mitteilung: «Mit Freude nehmen die Schulverantwortlichen zur Kenntnis, dass die erarbeiteten Beurteilungsinstrumente sowie die Zeugnisvorlagen den rechtlichen Vorgaben entsprechen.»
Leistungen transparent beurteilen
Die Schule muss den Schülern mindestens einmal pro Jahr eine Leistungsbeurteilung aushändigen, ebenso beim Austritt oder Übertritt in eine andere Schule. Die Beurteilung hat transparent zu sein. Als Besonderheit verteilt die Rudolf Steiner Schule keine Noten.
Der Erziehungsrat verlangte weiter klare Spielregeln für den Schulbetrieb. So musste die Privatschule den internen Umgang mit Disziplinproblemen und mit Beschwerden von Eltern verbessern.
Die seit 30 Jahren bestehende Rudolf Steiner Schule ist mit rund 250 Kindern und Jugendlichen die grösste Privatschule im Aargau. Der Kanton bezahlt nichts an die Schule. Die Eltern müssen den Unterricht selbst finanzieren.
Die Aufsicht über die Privatschule liegt weiterhin in der Zuständigkeit des Inspektorats. Dieses wird die Umsetzung der neuen Beurteilungspraxis überprüfen und dem Erziehungsrat bis Ende 2016 abschliessend berichten.