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Aargau Solothurn Schenkkreis-Morde: Keine milderen Urteile vom Obergericht

Das Solothurner Obergericht hat im Fall der Schenkkreis-Morde von Grenchen die Urteile der ersten Instanz bestätigt. Alle drei Angeklagten werden wegen Mordes zur Höchststrafe, also zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Es handle sich um heimtückische Eliminationsmorde, befand das Gericht.

Alle drei Verurteilten, der ehemalige Spitzensportler, der ungelernte Koch und die Frau, hatten vor dem Obergericht mildere Strafen verlangt. Die zwei Männer akzeptierten zwar die erstinstanzliche Verurteilung wegen Mordes, verlangten aber aus verschiedenen Gründen ein tieferes Strafmass.

Die verurteilte Frau verlangte vor dem Obergericht erneut einen Freispruch von der Mordanklage, da sie am Mord nicht beteiligt gewesen sei. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte sie, obwohl sie bei der Tat selber nicht anwesend war, als Drahtzieherin des Mordes gesehen und sie deshalb, wie die beiden Männer wegen Mordes zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt.

Die drei Richter am Solothurner Obergericht gingen allerdings nicht auf diese Anträge der verurteilten Mörder ein und bestätigten die Urteile der ersten Instanz. Alle drei kassieren die Höchststrafe und müssen wegen heimtückischem Mord lebenslang hinter Gitter.

Zu Beginn der Urteilseröffnung fasste das Obergericht zusammen: «Hier fanden drei Leute zueinander, die nie hätten zusammen kommen dürfen, weil sie eine explosive Mischung bildeten.» Alle hätten ohne jeglichen Skrupel aus rein habgierigen und egoistischen Motiven den brutalen Mord geplant und ausgeführt.

Frau trägt als Mittäterin gleiche Schuld

Das Obergericht hatte sich in diesem Prozess insbesondere mit der Frage zu befassen, ob die heute 53-jährige Frau die Chefin des Mordtrios war. Dabei folgte das Gericht grösstenteils der Argumentation der ersten Instanz und verurteilte die Frau zur Höchststrafe, also zu lebenslänglicher Haft. Auch wenn sie selber bei den Morden nicht anwesend war, sei sie als Mittäterin gleichermassen mitschuldig an den drei Morden.

Strafmildernde Gründe konnte das Obergericht kaum erkennen: So habe sich die Frau überhaupt nicht kooperativ gezeigt, sondern sei immer nur nach und nach mit neuen Informationen rausgerückt. Einzig die schwere Kindheit der Frau wirke ganz leicht strafmildernd, aber im Ganzen leide sie nicht unter einer Persönlichkeitsstörung und sei deshalb vollumfänglich schuldfähig.

Polizisten führen die Frau in Handschellen ab.
Legende: Die verurteilte Frau wird nach dem Prozess direkt in Haft genommen: Ihr Anwalt will vor Bundesgericht. Keystone

Das Obergericht relativierte die Rolle der Frau – aber nur ein bisschen. Sie sei zwar nicht die Drahtzieherin gewesen, welche zwei ihr hörige Männer kommandiert habe. Aber trotzdem sei sie ein wichtiges Mitglied des Trios gewesen, wie das Gericht ausführlich und detailliert zu belegen versuchte. Sie habe skrupellos die grausame Tat vorbereitet, den beiden Männern konkrete Tipps zur Ausführung der Morde gegeben und habe im Ganzen aus Habgier und extremem Egoismus gehandelt.

Die Frau sei zweifellos Mittäterin der Morde, obwohl sie nicht persönlich dabei war. «Sie hat entscheidend zum Gelingen der Tat beigetragen», sagt Oberrichter Marcel Kamber in der Begründung. Sie habe den Tötungsplan von Anfang an mitgetragen und habe auch nach der Tat eine wichtige Rolle gespielt.

Mit Verweis auf ähnliche Fälle, die das Bundesgericht behandelte, könne man davon ausgehen, dass die von der Frau gestandenen Handlungen ausreichen um sie wegen Mittäterschaft zur Höchststrafe zu verurteilen.

Aussedem verfügte das Obergericht die sofortige Sicherheitshaft für die Frau, die bis zum Prozess noch in Freiheit war. Sie wurde noch im Gerichtssaal in Handschellen gelegt und abgeführt, da die Richter eine Fluchtgefahr bejahten. Der Amwalt der Frau kündigte gegenüber Radio SRF an, er wolle gegen das Urteil Berufung am Bundesgericht einlegen und dabei auch die Sicherheitshaft in Frage stellen.

Ungelernter Koch: Gefühlskalter und egoistischer Mörder

Polizisten führen verurteilten Mörder zu einem Kastenwagen.
Legende: Der verurteilte Koch wird nach dem Prozess abgeführt. Er war schon vor Prozessbeginn am Obergericht in Haft. Keystone

Das Obergericht folgte auch beim ungelernten Koch dem Urteil der ersten Instanz und verurteilte den 28-jährigen Mann erneut wegen Mordes. Es handle sich um ein sehr schweres Verschulden, erklärte Obergerichtspräsident Hans-Peter Marti und deshalb «kann das Urteil nicht anders als auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe lauten.»

In der Begründung führte der Gerichtspräsident aus, dass der Mann keineswegs nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe: «Er war nicht der Welpe, als den er sich vor Gericht präsentiert hat», da es im Mordtrio keine ausgeprägte Hierarchie oder Abhängigkeit gegeben habe.

Vielmer habe der ungelernte Koch besonders skrupellos gehandelt, habe aus persönlicher Habgier einen grausamen Eliminations-Mord begangen und sei dabei unglaublich gefühlskalt vorgegangen, was als besonders heimtückisch und verwerflich anzusehen sei. Er habe sich zudem nie von allem distanziert und spürte nie Skrupel, erklärte der Gerichtspräsident. Wie die anderen beiden Täter habe auch er alles unternommen um die Spuren der Tat zu verwischen.

Ausserdem wirke bei ihm straferhöhend, dass er nach der Tat mit dem Auto extra langsam gefahren sei, um bloss nicht von einer Radaranlage geblitzt zu werden, was auf eine sehr durchdachte Vorgehensweise hindeutet. Dazu sei er am Abend nach der Tat noch ans Argovia-Fest gefahren.

Strafmildernd wirke sich einzig das Aussageverhalten kurz nach der Tat aus, so der Gerichtspräsident. Der ungelernte Koch habe sich schon früh geständig gezeigt und habe bereitwillig Auskunft gegeben, das spiele aber bei drei Morden keine Rolle.

Ehemaliger Spitzensportler: Habgierig und extrem brutal

Grosser und breiter Mann wird von Polizisten abgeführt.
Legende: Auch der ehemalige Spitzensportler erhält am Obergericht lebenslänglich: Die Schuld sei auf alle Täter verteilt. Keystone

Der 36-jährige ehemalige Hammerwerfer kam vor Obergericht noch schlechter weg als sein Komplize. Auch ihn verurteilten die Richter wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und bestätigten damit das Urteil der ersten Instanz.

In der Begründung hielt Oberrichter Daniel Kiefer fest, dass auch der ehemalige Spitzensportler aus reiner Habgier gehandelt habe. Zudem sei er extrem grausam und brutal vorgegangen und habe den Vater der Familie «richtiggehend exekutiert.» Das Verhalten sei als ausserordentlich kaltblütig anzusehen.

Es sei sogar noch etwas schlimmer als beim ungelernten Koch, da der Spitzensportler eine noch grössere Entschlossenheit an den Tag gelegt habe.

Das Obergericht zog ausserdem auch in Erwägung, dass der Mann schon vor dem Mord kriminell geworden war. Er sei «ins Milieu der Security-Firmen abgedriftet, das oftmals im Grenzbereich der Illegalität handelt», sagte der Richter. Nach der Tat habe er zudem in keinster Weise Reue gezeigt

Der Mann sei auch vollumfänglich schuldfähig, entschied das Gericht. Er sei weder Kokain- noch Anabolikasüchtig und sei während der Tat auch nicht von diesen Substanzen beeinträchtigt gewesen. Der Mord war seine freie Entscheidung, weswegen auch für ihn nur die Höchststrafe in Frage kommt. Strafmildernde Gründe lägen gar keine vor.

Amtsrichter Scheidegger war nicht befangen

Das Obergericht antwortete in der Urteilsverkündung auch auf den Befangenheitsantrag bezüglich des Richters der ersten Instanz. Der Anwalt der Frau hatte zu Beginn des Prozesses vor Obergericht gefordert, der ganze Prozess vor Amtsgericht müsse wiederholt werden, da Amtsrichter François Scheidegger befangen war. Dieser habe ein hartes Urteil fällen wollen, da er sich bereits im Vorwahlkampf um das Grenchner Stadtpräsidium befunden habe, so der Vorwurf des Anwaltes.

Das Obergericht lehnte diese Argumentation nun klar ab. Der Verteidiger hätte den Befangenheitsantrag schon vor dem Amtsgericht stellen müssen, wenn er entsprechende Anhaltspunkte gehabt habe. Ausserdem sei es ein grundsätzliches Problem, dass alle Richter gewählt und wiedergewählt werden müssen, wodurch immer die latente Gefahr bestehe, dass Richter gefällige Urteile fällen, finden die Oberrichter. Richter Scheidegger war also nicht befangen.

Schenkkreis-Morde machten Schlagzeilen

Polizei am Tatort in Grenchen.
Legende: Die drei verurteilten Mörder hatten an der Kirchstrasse in Grenchen im Juni 2009 eine ganze Familie ausgelöscht. Keystone

Der als Schenkkreis-Mord oder Dreifach-Mord bekannte Fall geschah im Juni 2009 in Grenchen: Ein 60-jähriger Mann wurde mit einem Kopfschuss niedergestreckt. Seine 55-jährige Frau und die 35-jährige Tochter wurden mit Plastiksäcken erstickt.

Die drei Verurteilten erhofften sich bei der in Schenkkreise verwickelten Familie in Grenchen fette Beute. Sie fanden jedoch nur 5000 Franken, 600 Euro, Modeschmuck und vier Uhren. Die Täter waren selber in Schenkkreisen aktiv.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte die drei Angeklagten im Mai 2012 wegen mehrfachen Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Verurteilt wurden ein ehemaliger Spitzensportler, ein ungelernter Koch und eine 53-jährige Frau.

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