Der Autofahrer ging der Polizei kurz am Samstagabend nach 20 Uhr ins Netz. Er hatte 159 Stundenkilometer auf dem Tacho statt der erlaubten 80. Kurz darauf wurde er von der Polizei auf den Posten bestellt.
Dem 31-jährigen Mann wurde der Führerausweis abgenommen und sein Fahrzeug beschlagnahmt, wie die Solothurner Polizei am Sonntag mitteilte. Der Raser wird sich nach der Raserstrafnorm verantworten müssen, weil er die erlaubte Geschwindigkeit ausserorts um mehr als 60 km/h überschritten hat.
Das heisst: Es gibt für ihn mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe bedingt und einen Führerausweisentzug von zwei Jahren. Der Fall wurde der Justiz übergeben. Bei Raser-Delikten gibt es ein ordentliches Gerichtsverfahren.