Den Paragraf 38 kennt fast jeder Aargauer Schüler. Dank diesem durften sie jeweils pro Quartal einen Tag « schwänzen » . Dies hat die Regierung geändert. Seit Anfang August können die Schüler die halben Tage nun gleichzeitig nehmen.
Allerdings muss nicht jede Gemeinde die Verordnung übernehmen. Die Schulpflege kann entscheiden, ob sie die Regel anpasst. Damit handhabt nun jede Gemeinde den Paragraf 38 unterschiedlich. In vielen Gemeinden ist noch unklar, wie man mit der neuen Regel umgeht.
Viele Gemeinden haben noch nicht entschieden
Es herrscht ein kleineres Chaos, zeigt eine Umfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radio SRF. Viele Schulpflegen und Schulleiter konnten nicht sagen, welche Regel nun gilt. In Wohlen etwa können die Schüler zwei Tage am Stück frei machen. In Baden und Wettingen hat die Schulpflege noch nicht über die neue Regel entschieden. In Aarau hat sie darüber gesprochen. Was gilt, konnte der Schulpflegepräsident auf Anfrage nicht sagen.