Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Mann wollte im Juni 2012 seine Ex-Freundin und weitere Frauen umbringen.
- Amtsgericht: Verurteilung wegen vierfachen versuchten Mordes zu «lebenslänglich» und kleiner Verwahrung
- Der Täter akzeptierte das Urteil nicht und zog es ans Solothurner Obergericht weiter.
- Obergericht: Verurteilung wegen zweifachen versuchten Mordes zu 19 Jahren und kleiner Verwahrung
Im Juni 2012 schoss ein junger Mann in Zuchwil auf einem Parkplatz auf seine Ex-Freundin. Aus Rache, weil sie nicht mehr mit ihm zusammen sein wollte. Nur dank viel Glück blieb die Frau am Leben - und dank der Polizei richtete der Mann nicht noch mehr Schaden an: Er war nach der Tat unterwegs zu einer anderen Frau, die er ebenfalls aus Rache umbringen wollte. Die Polizei stoppte ihn unterwegs.
«Nur» zwei statt vier versuchte Morde
Diese beiden Taten sah das Obergericht des Kantons Solothurn am Dienstag als versuchten Mord an. Nach den Schüssen in Zuchwil habe der Täter nämlich auf der Fahrt zum nächsten vermeintlichen Opfer ein neues Pistolenmagazin eingelegt und die Pistole geladen. Damit habe er klar die Absicht gezeigt, jemanden umzubringen.
Das Obergericht war aber nicht mit allem einverstanden, was die erste Instanz entschieden hatte: Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt hatte den Mann 2014 wegen vierfachen versuchten Mordes verurteilt, zu «lebenslänglich» und einer kleinen Verwahrung. Das bedeutet: Die Haft wird aufgeschoben, dafür gibt es eine Therapie inklusive Verwahrung, die alle fünf Jahre neu geprüft wird.
Keine klare Tötungsabsicht
Aber: Zwei der vier versuchten Morde beurteilt das Obergericht anders. Dabei geht es einerseits um den Mann, der damals in Zuchwil ins Geschehen eingriff. Er zog die Ex-Freundin aus dem Schussfeld des Täters. Der Helfer wurde zwar nicht getroffen, sein Hemd weist aber Beschädigungen durch eine Pistolenkugel auf.
Es lasse sich aber nicht beweisen, dass der Täter den Helfer töten wollte. Das Hemd könnte auch von einem Querschläger zerschossen worden sein, so das Obergericht. Ob der Täter den Helfer umbringen wolle, sei auch unklar. Deshalb sei dies «nur» Gefährdung von Leben.
Einen Mord «nur» vorbereitet
Der zweite Fall, welchen das Obergericht nicht als versuchten Mord ansah, betraf eine weitere Frau, zu der sich der Täter hingezogen fühlte. Auch sie wollte – wie die anderen beiden Frauen – nicht mit ihm zusammen sein. Im Herbst 2009 fuhr der Mann deshalb mit einem Sturmgewehr zu ihr.
Weil sie nicht da war, zog er wieder ab, meldete sich aber in einem Spital und erklärte dort, dass er jemanden habe umbringen wollen. Ob er dies allenfalls wirklich getan hätte, lasse sich heute nicht mit endgültiger Klarheit sagen. Hier sieht das Obergericht einzige «strafbare Vorbereitungshandlungen zum Mord».
19 Jahre plus Verwahrung
Alles in allem kommt das Solothurner Obergericht damit zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Und: Es bestätigt die «kleine Verwahrung» für den Täter, sie sei «verhältnismässig». In diesem Punkt waren sich die erste und zweite Instanz einig.
Der Täter, ein heute 25-jähriger Mann aus dem Kanton Solothurn, weise schwere Störungen auf, so das Obergericht. Diese würden verstärkt, sobald eine «Beziehungsdynamik» hinzukommt. Damit der Mann eine solche Tat wie im Juni 2012 nicht wiederholt, brauche es Therapie und Verwahrung.
Weiterzug noch offen
«Lassen Sie sich auf diese Therapie ein», riet Oberrichter Marcel Kamber dem Verurteilten. Der einzige Weg führe über die «steile Strasse» einer stationären Therapie. Der junge Mann hatte während des Prozesses erklärt, er möchte lieber den Strafvollzug als eine Therapie.
Ob er die Strafe akzeptiert, ist noch offen. Sein Verteidiger erklärte nach dem Prozess, er werde einen Schritt ans Bundesgericht prüfen. Man sei zufrieden, dass die «lebenslängliche» Strafe nun reduziert und nur noch von zwei versuchten Morden die Rede sein. Auch die Staatsanwältin zeigte sich zufrieden, weil die kleine Verwahrung auch vom Obergericht bestätigt wurde.