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Aargau Solothurn Schwarze Liste für Prämienzahler: Nutzen in Solothurn unklar

Seit letztem November gibt es im Kanton Solothurn eine schwarze Liste mit den Namen säumiger Prämienzahler. Ob die Liste ihren Nutzen erfüllt und ausstehende Prämien nachbezahlt wurden, bleibt aber vorerst unklar.

Im Vordergrund sieht man die Schiebetür zur Notaufnahme des Inselspitals Bern, im Hintergrunde stehen zwei Notfallsanitäter.
Legende: Personen, die im Kanton Solothurn auf der schwarzen Liste stehen, werden nur im Notfall behandelt. Keystone

Wer im Kanton Solothurn seine Krankenversicherungsprämien nicht bezahlt, dessen Name kommt auf die schwarze Liste. Personen, die auf dieser Liste stehen, werden nur im Notfall behandelt. Diese Einschränkung gilt so lange, bis sie ihre Prämien vollständig nachbezahlt haben.

Eine bessere Zahlungsmoral: Das ist das Ziel der schwarzen Liste. Damit sollten die Kosten für Kanton und Krankenversicherer gesenkt werden. Ob die Liste ihren Nutzen tatsächlich erfüllt, sei aber nicht klar. Das schreibt die Solothurner Regierung nun in einer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat.

Vergleichswerte fehlen (noch)

Man habe keine Vergleichswerte, erklärt sich die Regierung. Vergleiche mit anderen Kantonen, die keine schwarze Liste haben, seien frühestens nächstes Jahr möglich. Das Feedback aus der Praxis sei bisher positiv, empirische Belege gäbe es aber nicht.

Im Moment stehen im Kanton Solothurn 650 Personen auf der schwarzen Liste. In den nächsten Tagen würden es aber deutlich mehr werden, so die Regierung. Grund für den Anstieg sei, dass eine der grössten Krankenversicherungen ihre säumigen Prämienzahler noch nicht gemeldet habe.

Auch Aargau will schwarze Liste

Aus der Antwort der Regierung erfährt man auch, dass für den Kanton Kosten von zwei Millionen Franken entstehen, weil Personen ihre Krankenversicherungsprämien nicht bezahlen.

Neben dem Kanton Solothurn haben fünf weitere Kantone eine schwarze Liste für säumige Prämienzahler. Im Kanton Aargau ist die Einführung einer solchen Liste geplant. Sie soll spätestens 2015, vielleicht schon im Juli 2014 in Kraft treten.

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