Die Situation ist klar: Eigentlich müsste Moosleerau zwei Asylsuchende aufnehmen, hat bis jetzt aber darauf verzichtet und stattdessen eine Ersatzabgabe bezahlt, letztes Quartal 2064 Franken.
Mit der laufenden Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes will der Aargauer Grosse Rat diese Ersatzabgabe abschaffen. Alle Aargauer Gemeinde sollen zwingend dazu verpflichtet werden, Asylbewerber aufzunehmen gemäss einem Schlüssel, den der Kanton vorgibt.
Einzige gemeindeeigene Wohnung
Moosleerau hat nun präventiv auf diese Bestrebungen reagiert und für die Asylbewerber die dorfeigene Wohnung vorgesehen. Dafür mussten die Behörden nun aber den heutigen Bewohnern kündigen. «Eine andere Wohnung haben wir nicht», erklärt Frau Gemeindeammann Silvia Morgenthaler die Ausgangslage, jede andere Lösung wäre für die 900-Seelengemeinde ausserdem zu teuer.
Gemeinden müssen Asylsuchende aufnehmen
Auf Anfrage gibt das Departement Gesundheit und Soziales zu, dass es «für einige Gemeinden eine Herausforderung» sei, die Aufnahmepflicht zu erfüllen. Und dass sich der «Fall Moosleerau» durchaus wiederholen könne. Das aber entbinde diese Gemeinde nicht von der Pflicht, Asylsuchende aufzunehmen. «Wäre dies nicht der Fall, würde der Kanton die Organisation organisieren und die Aufwendungen der jeweiligen Gemeinde in Rechnung stellen.»
Für die Schweizer Familie zeichnet sich übrigens eine dorfinterne Lösung ab. Ein Hauseigentümer habe sich gemeldet, so Silvia Morgenthaler, welcher der Familie eine geräumige Wohnung zum praktisch identischen Mietzins überlassen würde.
Bemerkungen unter der jeglichem Niveau
In seiner Stellungnahme zeigte sich Gemeinderat aber auch «äusserst befremdet über die flüchtlings- und fremdenfeindliche Haltung vieler Personen und ihre niveaulosen Kommentare», die grossenteils sogar an die Verletzung der Antirassismusnorm grenzen würden.