Eigentlich gilt im Kanton Aargau seit dem Jahr 2000 der Grundsatz, dass Gemeinderat, Ammann und Vizeammann am gleichen Datum gewählt werden. Falls eine Gemeinde dies allerdings nicht will, kann sie dies in ihrer Gemeindeordnung festlegen.
Laut der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau sind es nur zwischen einem und zwei Dutzend Gemeinden, die diese Regelung nutzen. Sie wählen zuerst die Gemeinderäte, und erst in einem zweiten Schritt Ammann und Vizeammann.
«Transparenter für die Bürger»
Zu diesen Gemeinden gehört Aarburg. Man habe nach dem Jahr 2000 zuerst alle drei Wahlen am selben Datum durchgeführt, später aber wieder auf das alte System umgestellt, sagt Urs Wicki, Gemeindeschreiber-Stellvertreter in Aarburg. «Das Verfahren ist so einfacher.»
Ähnlich tönt es in Oftringen, das wie Aarburg wieder zur separaten Wahl zurückgekehrt ist. «Es ist transparenter für die Bürger», ist Julius Fischer, Gemeindeammann von Oftringen, überzeugt. Als alle Wahlen am selben Datum durchgeführt worden seien, habe dies nur zu Verwirrungen geführt, erläutert er weiter.
Mehr Urnengänge als Nachteil
Julius Fischer gibt allerdings zu, dass es mit der getrennten Wahl von Gemeinderat und Ammann zu mehr Urnengängen kommt: «Dies ist sicher ein Nachteil.» Eine Gemeinde müsse in diesem Fall schon früh planen, damit die Urnengänge auf kantonale oder eidgenössische Abstimmungsdaten fallen würden.