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Hand schliesst eine Zellentüre ab
Legende: Das Amtsgericht Bucheggberg verurteilt einen 60-Jährigen wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu drei Jahren Gefängnis Colourbox

Aargau Solothurn Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen: Solothurner verurteilt

Ein 60-jähriger Mann aus dem Wasseramt wird wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Jugendlichen zu drei Jahren Gefängnis und einer stationären Massnahme verurteilt. Er verging sich, hauptsächlich in seiner Wohnung, an männlichen Teenagern, nachdem er sie mit Alkohol angelockt hatte.

Gemäss Urteil des Amtsgerichts Bucheggberg hat sich der Mann mehrerer Delikte schuldig gemacht. Einerseits sei es zu sexuellen Handlungen mit Jugendlichen gekommen, andererseits habe er auch verbotenes pornographisches Material hergestellt und gespeichert.

Stationäre Massnahme

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Ein Gericht kann, zusätzlich zum eigentlichen Strafmass, für verurteilte Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB anordnen. Diese Massnahme wird für 5 Jahre gesprochen, kann aber anschliessend immer um weitere 5 Jahre verlängert werden, sie wird im Volksmund auch «Kleine Verwarhung» genannt.

Das Gericht verurteilte ihn wegen dieser Delikte zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von drei Jahren und einer stationären Massnahme. Die Anklage hatte vier Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung 21 Monate.

Mit sechs männlichen Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren sei es zu sexuellen Handlungen gekommen, urteilte das Gericht. Dabei habe der Mann die jungen Männer an den Genitalien berührt oder sie oral befriedigt. Zuvor hatte er sie mit Alkohol und Videospielen in seine Wohnung gelotst.

Mit dieser Verurteilung wird eine bereits früher gesprochene bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten nun ebenfalls vollzogen. Auch dabei ging es um sexuelle Handlungen mit Jugendlichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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