Die Strafbefehle gegen die sieben Personen wurden wegen Angriffs und Sachbeschädigung erlassen, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Zum einen müssen die Verurteilten Bussen zahlen in der Höhe von 1200 bis 3300 Franken, erklärt Mediensprecherin Elisabeth Strebel.
Zum anderen sind Geldstrafen fällig. «Diese Beträge werden nicht öffentlich genannt, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes», erklärt Strebel. Die Geldstrafen sind aber höher als die Bussen, so die Staatsanwaltschaft. Bei den Verurteilten handelt es sich um Angehörige des Motorradclubs «Hells Angels» und um Sympathisanten.
Gerichtsprozess nur bei Einspruch
Vorgeschichte Schlägerei Baden 2011
Die verhängten Schuldsprüche und die Verfahrenseinstellungen sind noch nicht rechtskräftig, informiert Elisabeth Strebel. «Die Verurteilten haben nun 10 Tage Zeit, um Einsprache zu erheben.» Wenn dies passiert, kommt es höchstwahrscheinlich zu einem Gerichtsfall. Dort muss der Richter über das Strafmass entscheiden.
Die Strafverfahren gegen fünf Personen wurden eingestellt, weil den Beschuldigten die Teilnahme an der Schlägerei nicht nachgewiesen werden konnte, wie die Staatsanwaltschaft festhält. Gegen zwei Personen sind die Verfahren noch offen.
Bei der Schlägerei zwischen den verfeindeten Motorradclubs «Hells Angels» und «Outlaws» waren am 8. Dezember 2011 in einem Pub in Baden acht Personen verletzt worden.
Die angreifenden «Hells Angels» setzten gemäss Staatsanwaltschaft auch Schlagstöcke ein. Der Übergriff in der Innenstadt dauerte kaum eine Minute. Es entstand ein Sachschaden von 1700 Franken.
Schlägerei in Ehrendingen 2010
50 Strafverfahren nach Massenschlägerei
Die beiden Motorradclubs waren bereits im Juni 2010 in Ehrendingen AG vor einem «Outlaws»-Clublokal aneinander geraten. Die Straferfahren gegen rund 50 Personen stünden vor dem Abschluss, sagte Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft.
Ermittelt wird wegen Landfriedensbruchs. Bei der damaligen Massenschlägerei waren auch Schüsse gefallen. Es entstand ein Sachschaden von rund 100'000 Franken; drei Personen sassen vorübergehend in Untersuchungshaft.