Der 61-jährige Mann, der am 20. Mai in einem Nachtklub in Wohlen vier Personen stundenlang als Geisel genommen und mit einer Pistole bedroht hatte, soll für sieben Jahre ins Gefängnis. Dies fordert die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wirft dem Mann unter anderem qualifizierte Geiselnahme und mehrfache Gefährdung des Lebens vor. Neben der Gefängnisstrafe fordert die Staatsanwaltschaft gemäss eigenen Angaben vom Dienstag auch die Anordnung einer ambulanten Massnahme.
Verminderte Schuldfähigkeit
Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten kommt zum Schluss, dass die Schuldfähigkeit des 61-jährigen aufgrund einer psychischen Erkrankung, kombiniert mit Alkoholmissbrauch, zur Tatzeit in schwerem Grade vermindert war. Die Auswertung der Blutprobe beim Beschuldigten ergab für den Tatzeitpunkt einen Alkoholgehalt von 1,89 Promille.
Der Mann hatte am frühen Morgen des 20. Mai 2015 im Streit mit den Angestellten das Lokal verlassen, weil sein verloren geglaubtes Portemonnaie nicht mehr zum Vorschein gekommen war. Eine Viertelstunde später kehrte er mit einer ungesicherten Pistole zurück, um die Herausgabe des vermeintlich verschwundenen Portemonnaies zu erzwingen.
Fünf Schüsse abgegeben
Nachdem ihm eine Mitarbeiterin die Tür geöffnet hatte, richtete der 61-jährige Italiener die Waffe gegen den Barkeeper und zwang ihn, zwei weitere, bereits schlafende Mitarbeiterinnen wecken zu gehen und zurück ins Lokal zu bringen. Die anwesende Mitarbeiterin behielt der Beschuldigte als Geisel zurück.
Nachdem der Barkeeper mit den beiden Mitarbeiterinnen zurückgekehrt war, hielt der Beschuldigte die vier Angestellten mehrere Stunden lang fest, bedrohte sie immer wieder verbal, aber auch nonverbal mit der Pistole mit dem Tod und zwang sie so, nach seinem verloren geglaubten Portemonnaie zu suchen.
Die Ermittlungen zeigten, dass der Geiselnehmer fünf Schüsse abgab, einen davon in Richtung zweier Angestellten des Lokals. Dass dabei keine der von ihm bedrohten Personen getroffen wurde, sei purer Zufall gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte befindet sich seit dem 21. Oktober 2015 im vorzeitigen Strafvollzug. Die Anklage ist am Bezirksgericht Bremgarten hängig. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.