Die Finanzkommission verschärft die erste Vorlage zur Abfindung von ehemaligen Regierungsmitgliedern vor allem in drei Punkten:
- Die Abgangsentschädigung beträgt höchstens sechs Monatslöhne. In der ersten Version waren noch maximal 18 Monate vorgesehen.
- Neu sollen die Entschädigungen monatlich ausgezahlt werden, bisher kam die Auszahlung auf einen Schlag.
- Die Entschädigung kann auch gekürzt oder gestrichen werden. Dies geschieht dann, wenn ein Ex-Regierungsrat einen neuen bezahlten Job oder ein anderes Amt übernimmt.
Beim ersten Vorschlag sei man vermutlich wirklich etwas übers Ziel hinaus geschossen, heisst es bei der Finankommission. Die Proteste aus verschiedenen Fraktionen habe man gehört und die Verschärfungen beschlossen.
Keine Grundsatzkritik an Abfindungen
In dieser Form sollte die Vorlage im Kantonsrat nun mehrheitsfähig sein, sagt Fiko-Präsident Beat Loosli: «Ich denke das ist ein gutes ausgewogenes Paket, dahinter kann ich stehen.»
Einige Dinge belässt die Kommission in der Vorlage. So soll weiterhin angepasst werden, dass Regierungsräte auch eine Abfindung erhalten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten. Bisher gibt es nur eine Abfindung, wenn jemand abgewählt oder nicht mehr nominiert wird.
Man müsse immer im Kopf behalten, dass auch Abfindungen die Unabhängigkeit der Regierung beeinflussen. Einige Regierungsmitglieder gäben für ihr Amt ein eigenes Geschäft auf, oder künden einen lukrativen Job. Auch diese sollten nach einem Rücktritt ein finanzielles Polster haben, sagt Fiko-Präsident Loosli.
Deswegen brauche es eine faire Regelung für Abfindungen und auch für die Ruhegehälter von Regierungsmitglieder betont Beat Loosli: «Auch Regierungsräte sind in diesem Sinn Arbeitnehmer und haben ihre entsprechenden Rechte.»