Aargau Solothurn - Sohn ersticht Vater: Freiheitsstrafe von sechs Jahren
Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein hat einen 27-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der geistig leicht behinderte Mann hatte 2014 in Nuglar-St. Pantaleon seinen 59-jährigen Vater mit drei Messerstichen getötet.
Für den Verteidiger geschahen die tödlichen Messerstiche im Affekt. Er hatte bei der Verhandlung am Mittwoch in Dornach auf Totschlag plädiert. Sein Antrag: Freiheitsstrafe von 30 Monaten.
Die Staatsanwaltschaft stufte die Tat als vorsätzliche Tötung ein. Sie verlangte vom Gericht eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und zwei Monaten.
Der Vollzug der Strafe wird zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben, wie das Amtsgericht Dorneck-Thierstein am Donnerstag mitteilte. Der 27-jährige Mann befindet sich bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
Familienstreit hat sich zugespitzt
Die Tat hatte sich am 20. August 2014 ereignet. Beim Nachtessen war es zwischen dem Vater auf der einen Seite sowie der Mutter und dem Sohn auf der anderen Seite einmal mehr zu einem Familienstreit gekommen.
Als der Vater die Mutter schlug, holte der Sohn ein Messer und stach dem Vater dreimal in den linken Schulterbereich. Der Mann starb zwei Tage später im Spital. Der Sohn gilt laut Gericht als geistig leicht behindert.
Die Strafe des Gerichts liegt zwischen dem Antrag des Verteidigers und jenem der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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