Das neue Gesetz soll den geschädigten Personen mehr Informationsrechte über Ereignisse im Vollzug einräumen. Die Opfer könnten so zum Beispiel erfahren, wenn ein Hafturlaub oder eine Entlassung aus dem Gefängnis bevorsteht. Dazu kann das Opfer einen Antrag beim Amt für Justizvollzug stellen.
Thomas Fritschi, Chef vom Amt für Justizvollzug ist mit der bisherigen Situation nicht zufrieden: «Wir müssen die Täter immer zuerst fragen, ob wir Informationen an die Opfer weitergeben dürfen.» Deshalb wolle man jetzt eine neue gesetzliche Grundlage schaffen.
Zwangsernährung für psychisch labile Häftlinge
Ein zweiter wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist, dass man Häftlinge zwingen kann ihre Medikamente zu nehmen. Der neue Paragraph soll Mithäftlinge und Betreuer vor gefährlichen Insassen schützen. Es kommt vor, dass Häftlinge mit Medikamenten ruhig gestellt werden müssen. Wenn sie diese Medikamente nicht nehmen, rasten sie aus und sind gefährlich.
Neben der Zwangsmedikation regelt das neue Gesetz auch die Zwangsernährung. Fälle in denen Häftlinge zwangsernährt werden müssen, seien sehr selten, so Thomas Fritschi. Trotzdem sei es wichtig, dass gesetzlich geregelt sei, wie man mit psychisch labilen Häftlingen umgeht, die in Hungerstreik gehen.
Vernehmlassung gestartet
Im Kanton Aargau sind sowohl Zwangsernährung und Zwangsmedikation, als auch Opferschutz gesetzlich festgehalten. Nun will der Kanton Solothurn also nachziehen. Das neue Gesetzt geht jetzt in die Vernehmlassung. Bis zum 12. April können Parteien und Organisationen zum neuen Gesetz Stellung nehmen.