Der Kanton Solothurn muss zwei türkische Mädchen vorläufig nicht einbürgern. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde des Kantons Solothurn eine "aufschiebende Wirkung" erteilt. Das heisst, dass die Einbürgerung auf Eis liegt, bis die Sachlage vom höchsten Gericht abschliessend geklärt ist.
Der Kanton Solothurn wehrt sich vor Bundesgericht gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Kanton die Mädchen einbürgern müsse. Die Mädchen sind die Kinder eines schweizerischen-türkischen Mannes, leben aber in der Türkei und waren noch nie im Kanton Solothurn.
In der Sache hat das Bundesgericht noch keinen Entscheid gefällt. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Bis dahin aber gilt: Die türkischen Mädchen erhalten den Schweizer Pass noch nicht.