Im Dezember 2015 hatte das Richteramt Solothurn-Lebern entschieden , dass die Familie Huber das Stück Land im Wald von Rüttenen bei Solothurn verlassen muss. Die Fahrenden hatten zuvor fast 30 Jahre auf dem Land der Bürgergemeinde Solothurn gelebt. Diese hatte vor sechs Jahren erklärt, das Land nun selber zu brauchen, für einen Forstwerkhof. Nun wehren sich die Fahrenden - nicht nur juristisch.
Einerseits habe man eine schriftliche Urteilsbegründung vom Richteramt Solothurn-Lebern verlangt, erklärt Charles Huber senior auf Anfrage. Andererseits werde man als Folge davon das Urteil weiterziehen, «wenn nötig bis zum europäischen Gericht für Menschenrecht», erklärt Daniel Huber, der Präsident der Radgenossenschaft. Diese vertritt die Interessen der Fahrenden in der Schweiz.
Fahrende nehmen polizeiliche Räumung in Kauf
Ausserdem werde man den Platz in Rüttenen nicht freiwillig räumen. Auch dann nicht, wenn das letzte juristische Mittel ausgeschöpft ist. «Ja, wir lassen es darauf ankommen», antwortet Daniel Huber auf die Frage, ob man auch die Räumung in Kauf nehme. Dass dabei vermutlich Fernsehkameras dabei sind und die Aktion filmen, auch das scheint bewusst der Plan der Fahrenden zu sein. «Heute geht es ja nicht mehr anders, es wird nur noch so kommuniziert», fügt Daniel Huber an.
Die Solothurner Bürgergemeinde will sich nicht gross zu diesen Aussagen äussern. Präsident Sergio Wyniger erklärte auf Anfrage einzig, dass sich aus seiner Sicht bis jetzt nichts am aktuellen Stand verändert habe. Demnach müsse die dreiköpfige Familie Huber bis am Montag, 4. Januar, den Platz verlassen. Ab dem 15. Januar kann dies mit Polizeigewalt durchgesetzt werden, so steht es im Urteil des Richteramtes Solothurn-Lebern.
Frist lief bereits Ende 2014 ab
2013 war bereits ein Vergleich mit der Familie Huber abgeschlossen worden, wonach diese bis Ende 2014 den Platz verlassen muss. Daraufhin suchte der Kanton Solothurn der Familie einen neuen Standort, worauf die Bürgergemeinde der Familie Aufschub gewährte.
Der neue Platz im Schachen Deitingen passte den Fahrenden jedoch nicht, weil er zu nah an einer Hochspannungsleitung und zu nah an der Autobahn sei. Die Familie Huber verlangte vom Kanton eine andere Lösung. Letzterer lehnt dies ab und bietet weiterhin einzig die Variante «Schachen Deitingen» an, wie es auf Anfrage heisst.