Zum Inhalt springen

Aargau Solothurn Solothurner Jäger müssen Schwarzwildschäden mitzahlen

Jagdgesellschaften müssen sich an der Entschädigung von Schwarzwildschäden finanziell beteiligen, weil Jäger den Bestand der Tiere und somit auch verursachte Schäden beeinflussen können. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht gefällt und die Beschwerde einer Solothurner Jagdgesellschaft abgewiesen.

Jäger mit Flinte
Legende: Solothurner Jäger müssen sich an Schäden von Wildschweinen beteiligen, das bestätigt nun das Bundesgericht. Keystone

Die Jagdgesellschaft Wartenfels-Lostorf hat vor Bundesgericht verloren und muss nun – wie vom Kanton Solothurn Ende 2014 verfügt – 8635 Franken und 25 Rappen bezahlen. «Wir sind schon etwas enttäuscht», sagt Präsident Remo Hänggli auf Anfrage. Gleichzeitig ist er froh, dass in dieser Sache endlich ein Entscheid gefallen ist.

Remo Hänggli und elf weitere Jäger traten als Beschwerdeführer auf und wehrten sich im Namen der Jagdgesellschaft. Zuerst beim Verwaltungsgericht, später beim Bundesgericht in Lausanne. Sie bestritten die im kantonalen Jagdgesetz verankerte Entschädigungspflicht von Wildschweinschäden von 50 Prozent. Diese Pflicht sei bundesrechtswidrig, argumentierten sie.

Das sehen die Bundesrichter in Lausanne ganz anders. Sie bestätigten einen Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichtes, wie aus dem am Donnerstag publizierten Bundesgerichtsurteil hervorgeht.

Neues Gesetz senkt Beteiligung

Box aufklappen Box zuklappen

Im neuen Jagdgesetz des Kantons Solothurn ist vorgesehen, dass Revierpächter künftig nur noch 35 Prozent der angefallenen Schwarzwildschäden bezahlen müssen. Der Betrag soll zudem nicht höher sein, als der Jahrespachtzins der jeweiligen Gesellschaft. Im Kanton Solothurn entstehen Wildschweinschäden von 60'000 bis zu 300'000 Franken pro Jahr.

Weder das Jagd- noch das Waldgesetz des Bundes würden es ausschliessen, die Jagdberechtigten zur Finanzierung von Entschädigungen heranzuziehen. Diese hätten den Nutzen der Jagd, und sie hätten es in der Hand, den Bestand der Tiere zu regulieren und damit die Höhe der Wildschäden zu beeinflussen.

Anders als privatrechtliche Haftpflicht

Aus dem Jagdgesetz des Bundes ergebe sich auch nicht, dass diese Entschädigung wie die privatrechtliche Haftpflicht funktionieren müsse, schreibt das Bundesgericht in seinen Ausführungen. Der Kanton dürfe die Voraussetzungen für die Entschädigung festlegen.

Das öffentliche Recht könne sogar eine Entschädigungspflicht vorsehen, ohne dass eine Pflichtverletzung vorliege. Die Beschwerde der Jäger ist gemäss Bundesgericht unbegründet. Die Beschwerdeführer müssen neben den gut 8600 Franken an den Kanton zusätzlich die Gerichtskosten von 2000 Franken bezahlen.

Kanton will auf Jäger zugehen

Beim Kanton Solothurn ist man zwar zufrieden mit dem Resultat, weiss aber auch um die Nöte der Solothurner Jäger in Zusammenhang mit den Wildschweinen. Die Jagd auf sie sei anspruchsvoll, weil die Tiere intelligent und nachtaktiv sind, so Jürg Froelicher vom Amt für Wald, Jagd und Fischerei des Kantons. Deshalb sei im geplanten, neuen Jagdgesetz des Kantons vorgesehen, dass die Jäger nur noch gut einen Drittel der Schäden mitbezahlen müssen. Und nicht nur das.

Geplant ist eine Obergrenze für die Kostenbeteiligung der Jäger.
Autor: Jürg Froelicher Chef beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei des Kantons Solothurn

Remo Hänggli von der Jagdgesellschaft Wartenfels-Lostorf ist für diese Änderungen und hofft, dass diese so bald wie möglich in Kraft treten. Laut Froelicher dürfte dies wohl frühestens 2018 der Fall sein.

Gesetz löst auch Kritik aus

Eine andere Änderung im Jagdgesetz gefällt Hänggli dafür weniger, erklärt er gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn. Wenn nämlich in Zukunft eine Jagdgesellschaft den Wildschweinen nicht Herr wird, sollen «fremde» Jäger den jeweiligen Revieren zur Hilfe kommen. Das schlägt der Kanton vor.

Sie müssten zuerst das Jagdrevier kennen lernen, damit die Sicherheit gewährleistet ist.
Autor: Remo Hänggli Präsident der Jagdgesellschaft Wartenfels-Lostorf

Erst wenn die ortsunkundigen Jäger die Region geografisch und deren besondere Umstände besser kennen und die Kommunikation untereinander funktoniere, kann sich Hänggli das vorstellen. Und auch dann nur als letztes Mittel. «Seine» Jagdgesellschaft habe die Situation mit den immer mehr werdenden Wildschweinen aber im Griff und sei nicht angewiesen auf fremde Hilfe.

Meistgelesene Artikel