Die Jagdgesellschaft Wartenfels-Lostorf hat vor Bundesgericht verloren und muss nun – wie vom Kanton Solothurn Ende 2014 verfügt – 8635 Franken und 25 Rappen bezahlen. «Wir sind schon etwas enttäuscht», sagt Präsident Remo Hänggli auf Anfrage. Gleichzeitig ist er froh, dass in dieser Sache endlich ein Entscheid gefallen ist.
Remo Hänggli und elf weitere Jäger traten als Beschwerdeführer auf und wehrten sich im Namen der Jagdgesellschaft. Zuerst beim Verwaltungsgericht, später beim Bundesgericht in Lausanne. Sie bestritten die im kantonalen Jagdgesetz verankerte Entschädigungspflicht von Wildschweinschäden von 50 Prozent. Diese Pflicht sei bundesrechtswidrig, argumentierten sie.
Das sehen die Bundesrichter in Lausanne ganz anders. Sie bestätigten einen Entscheid des Solothurner Verwaltungsgerichtes, wie aus dem am Donnerstag publizierten Bundesgerichtsurteil hervorgeht.
Weder das Jagd- noch das Waldgesetz des Bundes würden es ausschliessen, die Jagdberechtigten zur Finanzierung von Entschädigungen heranzuziehen. Diese hätten den Nutzen der Jagd, und sie hätten es in der Hand, den Bestand der Tiere zu regulieren und damit die Höhe der Wildschäden zu beeinflussen.
Anders als privatrechtliche Haftpflicht
Aus dem Jagdgesetz des Bundes ergebe sich auch nicht, dass diese Entschädigung wie die privatrechtliche Haftpflicht funktionieren müsse, schreibt das Bundesgericht in seinen Ausführungen. Der Kanton dürfe die Voraussetzungen für die Entschädigung festlegen.
Das öffentliche Recht könne sogar eine Entschädigungspflicht vorsehen, ohne dass eine Pflichtverletzung vorliege. Die Beschwerde der Jäger ist gemäss Bundesgericht unbegründet. Die Beschwerdeführer müssen neben den gut 8600 Franken an den Kanton zusätzlich die Gerichtskosten von 2000 Franken bezahlen.
Kanton will auf Jäger zugehen
Beim Kanton Solothurn ist man zwar zufrieden mit dem Resultat, weiss aber auch um die Nöte der Solothurner Jäger in Zusammenhang mit den Wildschweinen. Die Jagd auf sie sei anspruchsvoll, weil die Tiere intelligent und nachtaktiv sind, so Jürg Froelicher vom Amt für Wald, Jagd und Fischerei des Kantons. Deshalb sei im geplanten, neuen Jagdgesetz des Kantons vorgesehen, dass die Jäger nur noch gut einen Drittel der Schäden mitbezahlen müssen. Und nicht nur das.
Geplant ist eine Obergrenze für die Kostenbeteiligung der Jäger.
Remo Hänggli von der Jagdgesellschaft Wartenfels-Lostorf ist für diese Änderungen und hofft, dass diese so bald wie möglich in Kraft treten. Laut Froelicher dürfte dies wohl frühestens 2018 der Fall sein.
Gesetz löst auch Kritik aus
Eine andere Änderung im Jagdgesetz gefällt Hänggli dafür weniger, erklärt er gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn. Wenn nämlich in Zukunft eine Jagdgesellschaft den Wildschweinen nicht Herr wird, sollen «fremde» Jäger den jeweiligen Revieren zur Hilfe kommen. Das schlägt der Kanton vor.
Sie müssten zuerst das Jagdrevier kennen lernen, damit die Sicherheit gewährleistet ist.
Erst wenn die ortsunkundigen Jäger die Region geografisch und deren besondere Umstände besser kennen und die Kommunikation untereinander funktoniere, kann sich Hänggli das vorstellen. Und auch dann nur als letztes Mittel. «Seine» Jagdgesellschaft habe die Situation mit den immer mehr werdenden Wildschweinen aber im Griff und sei nicht angewiesen auf fremde Hilfe.