Die Frage beschäftigte kürzlich sogar das Bundesgericht: Müssen Jäger etwas bezahlen, wenn «ihre» Wildschweine Schäden anrichten? Die Jagdgesellschaft Wartenfels-Lostorf hatte sich gegen diese Regel des Kantons Solothurn gewehrt. Doch das Bundesgericht gab den Lostorfer Jägern nicht recht.
Die Jäger hätten den Nutzen der Jagd, und sie hätten es in der Hand, den Bestand der Tiere zu regulieren und damit die Höhe der Wildsau-Schäden zu beeinflussen, befanden die Bundesrichter.
Obergrenze schont Jagd-Gesellschaften
Die Solothurner Jäger werden also weiterhin zur Kasse gebeten. Künftig allerdings weniger stark. Der Kantonsrat hat am Mittwoch das neue Jagdgesetz verabschiedet, das den Jägern entgegenkommt.
Statt 50 Prozent der Schäden werden die Jäger künftig nur noch 35 Prozent bezahlen müssen. Und es gibt eine Obergrenze: Der Betrag, den die Jagd-Gesellschaften für Wildsau-Schäden zahlen müssen, darf nicht höher sein als der Jahrespachtzins der jeweiligen Jagd-Gesellschaft.
Totalrevision nach 28 Jahren
Der Kantonsrat hat dem neuen Jagdgesetz deutlich zugestimmt (94 zu 0 bei 4 Enthaltungen). Die Beratung dauerte eineinhalb Stunden. Das Gesetz regelt nämlich noch viel mehr als nur die Bezahlpflicht bei Wildsau-Schäden.
Das derzeit geltende Solothurner Jagdgesetz ist 28 Jahre alt. Eine Totalrevision dränge sich deshalb auf, sagte Kommissionssprecher Georg Nussbaumer (CVP) bei der Eintretensdebatte. Die kantonalen Bestimmungen müssten an die neuen Vorgaben des Bundes in den Bereichen Jagd, Tierschutz und Waffenrecht angepasst werden.
Zu schlankes Gesetz?
Sie sei die Totalrevision mit grossen Respekt angegangen, sagte Regierungsrätin Esther Gassler (FDP). Schlussendlich seien die Arbeiten aber weniger schwierig ausgefallen als erwartet, weil viele verschiedene in die Jagd involvierte Kreise in die Revision einbezogen worden seien: «Es ist ein Kompromiss».
Zu reden gaben im Kantonsrat einige wenige Details. Die CVP beantragte, unterstützt von den Grünen, dass das grundsätzliche Verbot der Sonntags- und Nachtjagd ins Gesetz geschrieben wird. Etwas so Zentrales dürfe nicht nur in der Verordnung geregelt werden.
Der Antrag wurde mit 58 zu 34 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Die Mehrheit befand: Da im Kanton Solothurn das Parlament gegen eine Verordnung sein Veto einlegen kann, sei gewährleistet, dass die Verordnung im Sinne der Politik verfasst werde.
Rechte und Pflichten neu geregelt
Die Grünen schlugen zudem vor, dass die geschossenen Wildsäue, im Gegensatz zu anderen erlegten Wildtieren, dem jeweiligen Jäger gehören sollen und nicht dem Jagdverein. Dieser Antrag wurde mit 86 zu 8 Stimmen verworfen.
Im neuen Gesetz werden klare Abgrenzungen der Rechte und Pflichten zwischen dem Jagdverein und den einzelnen Vereinsmitgliedern niedergeschrieben. Die unbeschränkt solidarische Haftung der Mitglieder wird auch künftig verlangt, damit ein Zuschlag für ein Revier erfolgen kann.
Die Solothurner Jagdreviere sollen zudem weiterhin primär an Jagdvereine verpachtet werden. Die maximale Beschränkung der Anzahl Vereinsmitglieder wird abgeschafft.
Revierübergreifende Jagdplanung
Da Wildtiere wie der Rothirsch oder die Gämsen nur revierübergreifend nachhaltig reguliert werden können, erfolgt künftig für diese Wildtierarten, sowie in Gebieten mit untragbaren Wildschäden, eine revierübergreifende Jagd- und Abschussplanung.
Finanziell hat das neue Gesetz keine Auswirkungen. Der Jagd- und Fischereifonds wird aufgehoben und der Mittelzufluss aus den Einnahmen sowie der Mittelabfluss für die Finanzierung von Aufgaben im Bereich Jagd und Fischerei künftig in der laufenden Rechnung ausgewiesen.