27 Jahre alt ist es – und muss erneuert werden: Das Jagdgesetz des Kantons Solothurn. Darin sind sich die Solothurner Parteien einig. SVP, FDP, CVP, SP und Grüne sind zudem grundsätzlich einverstanden mit dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf.
Das zeigen die Stellungnahmen am Schluss der Vernehmlassung, welche diese Woche zu Ende ging.
Heisses Eisen: Die Wildsau-Schäden
Viel diskutiert wurde das Jagdgesetz zuletzt von den Solothurner Jägern, welche künftig nicht mehr mitzahlen wollen, wenn es um Wildsau-Schäden geht. Aktuell müssen die Jagdgesellschaften die Hälfte der Schäden bezahlen, weil sie für die Eindämmung der Tiere verantwortlich sind.
Der Kanton hat im aktuellen Entwurf die Mitfinanzierung von 50 auf 35 Prozent gesenkt. Das reichte den Jägern nicht, sie wollen gar nicht mehr zahlen. Sie seien erst verantwortlich für eine Wildsau, wenn sie tot sei. Aktuell beschäftigt sich das Solothurner Verwaltungsgericht mit dieser Frage, danach voraussichtlich das Bundesgericht. Dieser Fall gilt als Musterprozess für die ganze Schweiz.
Bevor kein endgültiger Entscheid vorliegt, solle der Kanton Solothurn warten mit diesem Gesetz, findet die CVP. Alle anderen Parteien sehen kein Hindernis für das neue Jagdgesetz. Es brauche nach dem erwarteten Urteil jedoch allfällig Korrekturen.
Zu viel auf die Verordnung abgeschoben?
Von SVP, FDP und CVP wird moniert, dass wichtige Regelungen noch nicht genügend klar sind. Dabei werde auf die Verordnung verwiesen, welche noch nicht ausgearbeitet ist. Das sei «etwas unbefriedigend», schreibt die FDP.
Ausserdem gibt es Vorschläge von CVP und den Grünen für eine wirkungsvollere Jagd auf Wildsäue: Die Grünen wünschen sich, dass der Kanton Nachtzielgeräte für die Jagd erlaubt und sich bei den teuren Geräten finanziell beteiligt. Und die CVP schlägt vor, Wildsäue mit Futter anzulocken und dann abzuschiessen.