Die Solothurner Kantonsregierung wollte dem Kantonsrat schmackhaft machen, dass die Aufsicht über BVG-Einrichtungen und über die klassischen Stiftungen vollständig dem Kanton Aargau abgetreten wird. Die kantonsrätliche Finanzkommission sorgte dann aber mit ihren Bedenken dafür, dass ein Marschhalt eingelegt wurde.
Nordwestschweizer Gesamtlösung Illusion
Die Solothurner Regierung klärte auf Verlangen der Kommission ab, ob die Stiftungsaufsicht möglicherweise einer gemeinsamen Anstalt der Nordwestschweizer Kantone übertragen werden könnte. Diese Hoffnungen zerschlugen sich, weil die anderen Nordwestschweizer Kantone aus diversen Gründen nicht mitmachen wollten.
Zudem musste die Regierung auf Geheiss der Kommission abklären, ob der Kanton Solothurn nur die Aufsicht über die BVG-Stiftungen, nicht aber jene über die privaten Stiftungen, dem Kanton Aargau abtreten soll. Ein Gutachten kam zum Schluss, dass dies möglich wäre.
Regierung für Abtreten an Aargau
Deshalb legt die Solothurner Kantonsregierung jetzt dem Kantonsrat eine Botschaft mit zwei Varianten vor. Variante 1 betrifft die vollständige Abtretung der Aufsichtspflichten an den Kanton Aargau, Variante 2 nur die Aufsicht über die BVG-Einrichtungen. Die Regierung bevorzuge die Variante 1, schreibt sie in ihrer am Montag veröffentlichten Botschaft an den Kantonsrat.
Die Solothurner Regierung macht finanzielle Gründe geltend für ihre Präferenz. Eine Abtretung der gesamten Stiftungsaufsicht an den Kanton Aargau hätte keine finanziellen Auswirkungen, weil die Leistungen ausschliesslich durch die Gebühren finanziert werden.
Anders läge der Fall, wenn der Kanton Solothurn gemäss Variante 2 weiterhin die klassischen Stiftungen selber beaufsichtigen will. Dies würde den Kanton jährlich rund 250'000 Franken kosten, wie es in der Botschaft heisst. Die Regierung rechnet zudem mit 200 Stellenprozenten.