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Aargau Solothurn Solothurner Ladenöffnungszeiten bleiben umstritten

Im Kanton Solothurn flammt der Streit um die Ladenöffnungszeiten wieder auf. Die Vernehmlassung zum neuen Wirtschaftsgesetz zeigt: das Thema ist und bleibt höchst umstritten.

Seit Jahren wird im Kanton Solothurn gestritten: Wie lange dürfen Verkaufsläden offen sein? 1996 und 2002 konnte sich das Volk zweimal dazu äussern und hat sich gegen eine Liberalisierung der Öffnungszeiten ausgesprochen. Deshalb ist heute im Kanton Solothurn werktags um halb sieben Uhr Ladenschluss, am Samstag grundsätzlich um 16 Uhr.

Die Solothurner Regierung hat im neuen Wirtschaftsgesetz eine kleine Ausweitung der Öffnungszeiten vorgeschlagen. So sollen die Läden am Samstag neu bis 17 Uhr öffnen können. Und am Sonntag sollen Bäckereien und Blumenläden von 8 bis 18 Uhr Kunden bedienen dürfen.

Tankstellenshop
Legende: Sollen alle Läden mit den Öffnungszeiten von Tankstellenshops gleichziehen? Die Meinungen zu den Ladenöffnungszeiten gehen im Kanton Solothurn weit auseinander. Keystone

Einkaufen am Sonntag?

 Die Vernehmlassung zeigt jetzt: der Vorschlag der Regierung passt praktisch niemandem. Den einen geht er zu weit, den anderen zu wenig weit. SP, Grüne und die Gewerkschaft VPOD stossen längere Öffnungszeiten sauer auf. Die SP verlangt etwa, dass Bäckereien am Sonntag um 12 Uhr schliessen: «Mindestens der Nachmittag sollte Sonntag sein. Auch Angestellte haben ein Anrecht auf Sonntag», schreibt die Partei.

Ganz anders sieht die Haltung von SVP, FDP, BDP und dem kantonalen Gewerbeverband aus. Die FDP schreibt: «Wir favorisieren eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten». Die Freisinnigen schlagen vor, unter der Woche die Läden bis um 20 Uhr offen zu halten und am Samstag bis 18 Uhr.

Alkohol-Verkauf an Betrunkene verbieten?

Die Ladenöffnungszeiten sind nicht das einzige Kapitel im neuen Wirtschaftsgesetz, das umstritten ist. Auf viel Kritik stossen etwa die Vorschläge der Regierung zum Alkohol-Verkauf. Die Abgabe alkoholischer Getränke soll nicht nur wie bis anhin an Jugendliche verboten werden, sondern neu auch an Betrunkene, Geisteskranke und Alkohol- oder Drogensüchtige.

Das Gesetz sei so nicht oder nur schwer umsetzbar, kritisieren etliche Parteien und Organisationen. Der kantonale Gewerbeverband gibt zu bedenken: «Was gilt als 'betrunken', wie ist dies festzustellen, was ist der Massstab? Wie kann man Geisteskrankheit, Alkohol und Drogensucht feststellen? Keiner der Betroffenen hat ein Display am Kopf, das ihn entsprechend deklariert».

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