Wer Auto fahren will, muss einen Fahrausweis haben. Wer mit Pferden handeln will, braucht ein Patent. Wer jagen will, muss eine Prüfung ablegen. Und für alles muss man eine Gebühr bezahlen. Wie hoch diese ist, legt der Gebührentarif fest.
2014 hat der Solothurner Kantonsrat als eine von vielen Sparmassnahmen beschlossen: Der Gebührentarif soll so angepasst werden, dass die Gebühren für den Kanton kostendeckend sind. Die Verwaltung soll also den Aufwand verrechnen dürfen, den sie tatsächlich hat.
In diesem Sinne hat die Regierung die einzelnen Gebühren nun angepasst. Der Kantonsrat hat den neuen Tarif am Dienstag abgesegnet. Die Änderungen bringen zusätzliche Einnahmen von rund 400'000 Franken in die Kantonskasse.
SVP ist grundsätzlich gegen Mehreinnahmen
Sämtliche Fraktionen hatten die Notwendigkeit anerkannt, die Gebühren anzupassen. Opposition gab es einzig von Seiten der SVP. Anstatt mehr Geld einzutreiben, solle der Kanton mehr sparen, fand die Partei.
Laut SVP-Sprecher Beat Blaser müssten die Gebühren sogar eher sinken. Im Vergleich zu früher, als noch mit der Schreibmaschine geschrieben wurde, habe die Verwaltung heute ja einen deutlich geringeren Aufwand. Das Ausstellen eines Führerausweises müsste also eigentlich billiger sein, meinte Blaser.
Der Rahmen bei gewissen Gebühren sei nicht in allen Fällen erhöht, sondern teilweise auch gesenkt worden, entgegnete Finanzdirektor Roland Heim (CVP).
Bildung soll bezahlbar bleiben
Bei der Mehrzahl der Gebühren folgte der Kantonsrat den Vorschlägen den Regierung. Bei einigen Gebühren im Bereich Bildung folgte der Rat allerdings der Finanzkommission, welche mehrere Änderungen vorlegte. Bei der Bildung dürften die Hürden nicht zu gross sein, meinten Finanzkommission und Kantonsrat.
So wird beispielsweise neu keine Gebühr erhoben, wenn sich eine Person mit abgeschlossener beruflicher Grundbildung für die Berufsmaturität anmeldet. Auch die heute geltende Eintrittsgebühr von 300 Franken für die Zulassung von Erwachsenen zur Nachholbildung hat der Kantonsrat gestrichen.
Dafür muss neu jemand, der sich zu einer solchen Nachholbildung anmeldet, diese aber nicht antritt, eine «Rücktrittsgebühr» berappen.