Mit gemeinsamen Aktionen und gemischten Patrouillen werde einem Anliegen der Bevölkerung des grenznahen Raumes nachgekommen, teilt die Solothurner Staatskanzlei am Montag mit.
Die Vereinbarung enthält die Grundzüge der Zusammenarbeit und Bestimmungen über die gegenseitige Unterstützung. In der Vereinbarung wurden auch der Einsatzraum, die Aufgaben und die Befugnisse des GWK definiert. Die operativen Details der Zusammenarbeit wurden in 22 Anhängen geregelt.
Die mit der Unterzeichnung in Kraft getretene Vereinbarung ersetzt jene von 2001. Die bewährte Praxis der engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Solothurner Polizei und dem GWK könne damit weitergeführt werden, heisst es in der Mitteilung weiter.
Als Beispiel für eine konkrete Änderung nennt Thomas Zuber, Kommandant der Solothurner Kantonspolizei gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF zusätzliche Kompetenzen für die Grenzwächter: «Neu kann das Grenzwachtkorps für einige Delikte direkt eine Busse aussprechen, ohne dass dafür zuerst die Kapo geholt werden muss».
Ausserdem werde mit der neuen Vereinbarung auch formell neu geregelt, was gemischte Patrouillen von Polizisten und Grenzwächter alles dürfen.