Die Polizei hat ein Problem, wenn sie herausfinden will, ob Läden illegal Alkohol an Jugendliche verkaufen. Sie muss dann nämlich Jugendliche gezielt in Läden schicken. Dann sind es aber Lockvögel, und solche darf die Polizei eben eigentlich gar nicht einsetzen bzw. sie darf das bei solchen Aktionen gesammelte «Beweismaterial» nur mit Vorsicht verwenden.
Der Bund ist daran, eine gesetzliche Norm für Alkohol-Testkäufe zu erarbeiten. Auf diese hätte die Solothurner Regierung eigentlich warten wollen. Aber in der Vernehmlassung zum neuen Polizeigesetz des Kantons Solothurn forderten viele Verbände und Parteien ein kantonales Gesetz. Deshalb will die Regierung nun das Polizeigesetz ändern.
Auch sonst gibt es verschärfte Vorschriften rund um das Thema Alkohol. Wer zum Beispiel einem Jugendlichen Alkohol abgibt, d. h. eine ältere Person die für eine jüngere Bier einkauft, macht sich neu strafbar.