Die Klinik Obach – grösstes Privatspital im Kanton Solothurn – möchte ihr Angebot ausbauen.
Neben Gynäkologie, Orthopädie, Augenoperationen oder Gesichtschirurgie, sollen in der Klinik auch grössere Operationen möglich sein – etwa solche an den Bauchorganen, dem Atmungsapparat oder der Wirbelsäule (Leistungsaufträge Basispaket Medizin und Chirurgie, Pneumologie, Viszeralchirurgie und Wirbelsäulenchirurgie).
Damit diese Eingriffe auf die entsprechende Liste kommen und damit vom Kanton und den Krankenkassen mitfinanziert werden, hat die Klinik beim Solothurner Regierungsrat ein entsprechendes Gesuch eingereicht.
Regierung gegen zusätzliche Leistungsaufträge
Die Regierung hat das Gesuch nun aber abgelehnt. Im mehrseitigen Regierungsratsbeschluss führt sie mehrere Argumente dagegen auf:
- In der Region Solothurn bestehe bereits ein ausreichendes Leistungsangebot, unter anderem im Bürgerspital.
- Für die genannten Leistungen wäre laut kantonaler Spitalverordnung eine Notfallstation zwingend. Über eine solche verfüge die Obach-Klinik nicht, und der Kanton unterstütze eine solche auch nicht, weil erst vor wenigen Jahren die Notfallstation in Grenchen geschlossen wurde.
Laut dem Regierungsrat soll die Klinik künftig auch keine Eingriffe an den Bauch-Organen mehr vornehmen (Viszeralchirurgie). Er lehnt es ab, für diesen Bereich einen unbefristeten Leistungsauftrag zu erteilen. Die entsprechende Bewilligung wird letztmals bis Ende 2016 verlängert.
Kein Kommentar, Weiterzug?
Die Verantwortlichen des Solothurner Gesundheitsamts wollten zum Thema keine Stellung nehmen.
Auch die Privatklinik Obach gibt noch keinen Kommentar ab. Der Entscheid werde momentan analysiert, heisst es auf Anfrage von Radio SRF. Möglich wäre eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.