Der Kanton Solothurn habe bei den Aufträgen für das externe Steuerdaten-Scanning das Submissionsgesetz verletzt. Zudem müsse der Datenschutz verbessert werden. Dies sagte die Geschäftsprüfungskommission GPK Anfang 2016.
Gleichzeitig gab die GPK zahlreiche Empfehlungen ab. Was daraus geworden ist, hat sie nun überprüft - und kommt zum Schluss: «Der Regierungsrat hat sämtliche Empfehlungen akzeptiert und den grössten Teil davon bereits umgesetzt.»
Die Kommission ist vom Stand der Umsetzung befriedigt.
Änderungen gab es bereits bei den Steuererklärungen 2015. Diese wurden nach dem Einscannen auf einem kantonseigenen Server gespeichert. Beim beauftragten Unternehmen werden die Daten nach dem Scannen nun täglich gelöscht. Auch die Archivdaten aus den Vorjahren seien an den Kanton übertragen worden.
Noch nicht abgeschlossen sei die Nachverhandlung mit der betroffenen Firma. Der Vertragsentwurf liege aber bereits vor. Im neuen nachgebesserten Vertrag soll unter anderem der Datenschutz gestärkt werden.