Das neue Wirtschafts- und Arbeitsgesetz fasst, mit Ausnahme der Ruhetage, alle wirtschaftsrelevanten Bereiche zusammen. Was früher mit 25 Erlassen und über 300 Paragraphen geregelt wurde, ist jetzt in einem zeitgemässen Gesetz mit 100 Paragraphen festgeschrieben.
Zwei Varianten bei Ladenöffnungszeiten
Die Stimmbürger werden bei der Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten über zwei Varianten entscheiden können. Variante eins sieht grundsätzliche Öffnungszeiten der Läden werktags von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr vor, am Samstag bis 18 Uhr.
Hinter diese Lösung stellten sich FDP, SVP, CVP und GLP.
SP und die Grüne votieren für die Variante zwei. Diese sieht an Werktagen Öffnungszeiten bis 18.30 Uhr vor, am Samstag bis 18 Uhr sowie ein Abendverkauf pro Woche bis 21 Uhr. Die Linke unterlag mit dem Antrag zur Unterstützung der Variante zwei im Rat mit 69 gegen 27 Stimmen.
Nach dem neuen Gesetz dürfen zudem Bäckereien, Konditoreien und Confiserien sowie Lebensmittelgeschäfte und Blumenläden an Sonntagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben. Die Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben sind unter der Woche
festgelegt von 5 Uhr bis 0.30 Uhr und am Freitag und Samstag bis 4 Uhr.
Gesetz regelt erstmals auch Prostitution: zum Schutz der Frauen?
Bei der Prostitution soll ein Register eingeführt werden, welches die Prostitutierten erfasst. Befürworter sehen hier den Schutz der Frauen, weil Bordellbetreiber besser in die Pflicht genommen werden können.
Gegner allerdings befürchten, dass die Frauen mit dem Gesetz in die Illegalität abgetrieben werden. Auch hier hat das Volk das letzte Wort. Das Parlament hat das neue Wirtschafts- und Arbeitsgesetz praktisch einstimmig verabschiedet.
Debatte im Parlament zum neuen Arbeitsgesetz