Das Aargauer Submissionsrecht schreibt vor, dass Aufträge, welche sich über 100‘000 Franken belaufen, ausgeschrieben werden müssen.
Da es sich bei den 750‘000 Franken um die Gesamtsumme mehrerer Aufträge handelt, welche einzeln diese Marke nicht überschreiten, mussten diese Projekte nicht ausgeschrieben werden.
Gute Qualität zu tiefen Preisen
Doch auch bei kleineren Aufträgen gilt es, gewisse Regeln zu beachten, wie der Generalsekretär des Departements Gesundheit und Soziales Stephan Campi erklärt: «Jeder Mitarbeitende des Kanton Aargaus ist angehalten, wirtschaftlich zu arbeiten.»
Wirtschaftlich gesehen gibt es bisher keine Anzeichen, die den Möbelkauf in Frage stellen. «Qualität und Preis stimmen», bestätigt Stephan Campi vom Departement Gesundheit und Soziales.
Vorwurf Vetternwirtschaft
Der Vorwurf der Vetternwirtschaft lässt sich jedoch dennoch nicht so einfach vom Tisch weisen. «Sobald auch nur der Verdacht auf eine Befangenheit bei einem Kantonsangestellten bestehe, müsse dieser in den Ausstand treten», erläutert Roger Lehner, stellvertretender Leiter Rechtsdienst des Departements Gesundheit und Soziales.
Eine Sonderprüfung soll nun Klarheit schaffen, ob der Möbellieferant aufgrund wirtschaftlicher Vorteile oder verwandtschaftlicher Beziehung ausgewählt wurde.
(Bildquelle: Keystone, Symbolbild)