Wer am 23. Dezember noch letzte Weihnachtsgeschenke kaufen will, kann dies trotz kantonalem Verbot auch im Aargau machen. Vorausgesetzt, er findet seine Wunschgeschenke auch bei kleinen Familienbetrieben. Denn diese sind nicht vom kantonalen Verbot betroffen und dürfen am 4. Advent Kunden bedienen. Allerdings nur, wenn ausschliesslich Familienmitglieder des Besitzers arbeiten.
In der Realität werden allerdings auch die meisten kleinen Läden am Sonntag ihre Türen nicht öffnen. Denn wenn die Grossverteiler geschlossen bleiben, rechnen sie mit wenig Laufkundschaft. Ausnahmen gibt es: In Aarau haben beispielsweise 22 kleine Läden gehöffnet. Ob sich ihr Aufwand lohnt, werden sie erst rückblickend sagen können.
Grossverteiler werben für andere Kantone
Für die Grossverteiler gilt das kantonale Verbot. Eine Beschwerde der Migros wurde Ende Oktober vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Migros versucht daher, ihre Aargauer Kunden mit Werbekampagnen auf die Angebote in den umliegenden Kantonen aufmerksam zu machen.
Die Aargauer Kundschaft soll sich zum Beispiel in Olten oder Egerkingen mit Weihnachtsgeschenken eindecken, so die Botschaft in grossen Zeitungsinseraten. Denn im Kanton Solothurn dürfen alle Geschäfte am kommenden Sonntag ihre Tore öffnen.
Aargauer Regierung will Angstellte schützen
Der Grund für das Verbot im Kanton Aargau ist, dass man Angestellte schützen will. Diese müssten sonst am 23. und 24. Dezember, an zwei erwartungsgemäss rekordverdächtigen Verkaufstagen hintereinander arbeiten.
Im nächsten Jahr übrigens liegt der 4. Advent weit weg vom 24. Dezember, dann ist der Sonntagsverkauf auch im Aargau wieder erlaubt.