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Gewalt gegen Beamte
Aus Schweiz aktuell vom 24.03.2015.
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Aargau Solothurn Sozialarbeiterin in Kölliken angegriffen: 18 Monate Gefängnis

Im März 2014 wurde eine Angestellte des Sozialamts im aargauischen Kölliken durch einen Mann verletzt. Ein damals 47-Jähriger griff die Sozialarbeiterin an und würgte sie. Die damals 41-Jährige erlitt eine Gehirnerschütterung. Nun hat das Bezirksgericht die sogenannte «kleine Verwahrung» angeordnet.

Die Frau hat beim Angriff im März 2014 nicht nur eine Gehirnerschütterung davon getragen. Sie erlitt auch Prellungen, Hautunterblutungen am Hals, am Kopf, an der Schulter und an den Armen. Das Opfer habe starke Schmerzen verspürt.

Gerichtshammer im Saal
Legende: Das Bezirksgericht hat das Urteil im «Fall Kölliken: Angriff auf Beamte» gefällt. Noch ist aber nicht rechtskräftig. Keystone

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann angeklagt, weil er die Angestellte «vorsätzlich, mit Wissen und Willen, an Körper und Gesundheit geschädigt hat», heisst es in der Anklageschrift.

Der Angeklagte habe zudem bereist 2001 eine Person am Hals gepackt, vom Boden gehoben und an dei Wand gedrückt. 2011 kam es zu einem weiteren Vorfall gegen einen Angestellten des Betreibungsamtes.

«Kleine Verwahrung» statt Gefängnis

Das Bezirksgericht Laufenburg ist beim Prozess am Dienstag den Anträgen der Staatsanwaltschaft mehrheitlich gefolgt. Der Mann kassiert vom Gericht nun 18 Monate Freiheitsstrafe. Ein Jahr davon hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen.

Audio
Stationäre Massnahme vor Gefängnisstrafe für Ausraster (25.03.2015)
01:28 min
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Diese Strafe wird aber aufgeschoben, zugunsten einer stationären Massnahme. Diese gilt als «kleine Verwahrung». Beim Angeklagten liege eine «organisch bedingte Persönlichkeitsstörung» vor, argumentierte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Er habe aber jederzeit gewusst, was er tue.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können es noch an die nächsthöhere Instanz weiterziehen.

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