Die Frau hat beim Angriff im März 2014 nicht nur eine Gehirnerschütterung davon getragen. Sie erlitt auch Prellungen, Hautunterblutungen am Hals, am Kopf, an der Schulter und an den Armen. Das Opfer habe starke Schmerzen verspürt.
Die Staatsanwaltschaft hat den Mann angeklagt, weil er die Angestellte «vorsätzlich, mit Wissen und Willen, an Körper und Gesundheit geschädigt hat», heisst es in der Anklageschrift.
Der Angeklagte habe zudem bereist 2001 eine Person am Hals gepackt, vom Boden gehoben und an dei Wand gedrückt. 2011 kam es zu einem weiteren Vorfall gegen einen Angestellten des Betreibungsamtes.
«Kleine Verwahrung» statt Gefängnis
Das Bezirksgericht Laufenburg ist beim Prozess am Dienstag den Anträgen der Staatsanwaltschaft mehrheitlich gefolgt. Der Mann kassiert vom Gericht nun 18 Monate Freiheitsstrafe. Ein Jahr davon hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen.
Diese Strafe wird aber aufgeschoben, zugunsten einer stationären Massnahme. Diese gilt als «kleine Verwahrung». Beim Angeklagten liege eine «organisch bedingte Persönlichkeitsstörung» vor, argumentierte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Er habe aber jederzeit gewusst, was er tue.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können es noch an die nächsthöhere Instanz weiterziehen.