Der Gemeinde Oftringen fehlt im laufenden Jahr rund eine halbe Million Franken. Es ist Geld, das die Gemeinde verschiedenen Personen «vorgeschossen» hat. Personen, die auf einen Entscheid der Invalidenversicherung warten. Auf den Entscheid also, ob sie eine Rente erhalten. In anderen Jahren habe Oftringen das Geld zurückerhalten von der IV.
Verdacht: Sozialhilfe statt IV-Rente?
Daraus schliesst Hanspeter Schläfli, Oftringer Gemeinderat im Ressort Soziales, dass die IV ihre Vergabepraxis verschärft hat. «Unser Eindruck ist, dass die Anforderungen strenger geworden sind, damit jemand eine IV-Rente erhält.»
Kurzfristig fehlt Oftringen damit rund eine halbe Million Franken. Langfristig müsse die Gemeinde aber für mehr Sozialhilfefälle aufkommen, erklärt Schläfli: «Die Leute sind von den Ärzten krankgeschrieben, zu 100 Prozent arbeitsunfähig, damit nicht vermittelbar. Solche Leute landen automatisch in der Sozialhilfe, wenn sie keine IV-Rente erhalten. Und für die Sozialhilfe ist die Gemeinde zuständig.»
Nicht nur Gemeinderat Schläfli aus Oftringen hegt den Verdacht, dass sich die IV quasi auf Kosten der Gemeinden saniere. Auch aus anderen Gemeinden ist dieser Vorwurf zu hören, wie eine kleine Umfrage von SRF zeigt.
SVA Aargau: «Keine Verlagerung zur Sozialhilfe»
Die Sozialversicherungsanstalt Aargau, die für die Bearbeitung von IV-Renten im Kanton zuständig ist, winkt aber ab. Die Sozialhilfequote im Kanton Aargau sei in den letzten Jahren stabil geblieben, gibt Mediensprecherin Ria Xekalakis zu bedenken.
Das Thema sei nicht neu, die Vorwürfe der Gemeinden bekannt. Es gebe deshalb auch Studien dazu: «Diese kommen zum Schluss, dass es keine Verlagerung gibt zwischen IV, Arbeitslosenversicherung und Sozialdiensten», sagt Xekalakis.
Belegen lasse sich wenn schon eher das Gegenteil: eine Verlagerung von den Sozialdiensten zur Invalidenversicherung. Es steht also Aussage gegen Aussage zwischen SVA und Gemeinden.
(Bildquelle: Colourbox/Symbolbild)