Bis jetzt wird die Sack- und Grundgebühr in Spreitenbach nach der Grösse der Wohnung berechnet. Das geht nach aktuellem Recht nicht mehr. Das Bundesrecht wurde nämlich inzwischen angepasst.
Neu braucht es eine verursachergerechte Berechnung der Abfallgebühren, auch für Spreitenbach. Diese Gemeinde sei wirklich die letzte im Aargau, die noch nach Wohnungsgrösse berechne, sagt David Schönbächler gegenüber Radio SRF.
Wer in einer Wohnung mit 3,5 Zimmern oder mehr wohnt, zahlt eine pauschale Abfallgebühr von 257 Franken. Bewohner kleinerer Wohnungen zahlen 180 Franken, rechnet die Aargauer Zeitung in ihrem Artikel vor.
Der Gemeinderat findet, dass diese Berechnung nach Wohnungsgrösse verursachergerecht ist. «Wir sind überzeugt, dass es eine günstige und sehr effiziente Lösung ist», sagt Jürg Müller, Gemeindeschreiber von Spreitenbach. Trotzdem werde man sich nun an ein neues Reglement machen.
An der Gemeindeversammlung im Sommer 2017 sollen die Stimmbürger über das neue Reglement befinden.