Das Aargauer Obergericht hat allen Betreibungsämtern die gleiche Software verordnet. Dazu ist es als Aufsichtsbehörde berechtigt, hat das Bundesgericht entschieden. Es tritt nicht ein, auf eine Beschwerden zweier Gemeinden gegen diesen Beschluss.
Spreitenbach und Niederrohrdorf machten vor dem Bundesgericht geltend, dass mit dem Beschluss des Aargauer Obergerichts ihre Gemeindeautonomie tangiert werde. Beide Kommunen wollten die bisherige Software weiterbenützen.
Probleme mit alter Software führten zu Totalausfällen
2009 und 2010 war es in den aargauischen Betreibungsämtern zu grossen Computer-Problemen gekommen. Sie reichten von einer langen Reaktionszeit bis zum Totalausfall in zwei Ämtern. Aus diesem Grund sah sich das Obergericht als Aufsichtsbehörde der Betreibungsämtern zum Handeln gezwungen.
Eine neue gemeinsame Software für alle Betreibungsämter sollte die Probleme beheben.
Wie den Urteilen zu entnehmen ist, wünschten die Gemeindevertretungen bei der Evaluierung der Software keine Mitwirkung in der Projektgruppe, sondern begnügten sich mit der Orientierung über die einzelnen Schritte. Der Beschaffungsauftrag wurde öffentlich ausgeschrieben und gegen den Zuschlag vom Mai 2013 gab es keine Opposition.
Erst als die Gemeinden Niederrohrdorf und Spreitenbach vom Obergericht über die Installation und Einführung der neuen Software informiert wurden, regte sich Widerstand. Beide Gemeinden halten die neue Software in ihrem Fall für unnötig.
Unsere aktuelle Software läuft und lief stets einwandfrei.
Kein Bedarf an neuer Software?
Der Gemeindeschreiber von Niederrohrdorf, Hugo Kreyenbühl fasst es gegenüber Radio SRF so zusammen: «Unsere aktuelle Software läuft und lief stets einwandfrei und letztendlich können wir damit auch die Bundesanforderungen erfüllen. Daher sehen wir nicht ein, warum wir auf eine andere Software wechseln sollen, die auch noch bedeutend teurer ist.»
Niederrohrdorf weigert sich daher, die neue Software einzuführen. Spreitenbach erhielt von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung noch bis Ende dieses Jahres ihre alte Software zu benützen. Die Begehren der beiden Gemeinden, gänzlich auf das neue Programm zu verzichten, wurden abgelehnt.
«Aargauer Obergericht hat richtig gehandlet»
Das Bundesgericht kommt in den Entscheiden zum Schluss, dass das Aargauer Obergericht seine Kompetenzen nicht überschritten hat. Dieses hat die rechtliche und die administrative Aufsicht über die Betreibungsämter. Es darf bei Mängeln demnach auch Massnahmen hinsichtlich der EDV treffen.
Zudem sind die Gemeinden in dieser Frage nicht berechtigt Beschwerde zu machen. In ihrer Kompetenz liegt hingegen die Anstellung der Betreibungsbeamten und die Besoldung des Personals. Das Bundesgericht ist daher nicht auf die Beschwerde eingetreten.
Gemeinden enttäuscht
Die Gemeinden reagieren auf Anfrage von Radio SRF enttäuscht auf diesen Entscheid. Die Gemeinderäte wollen nun bis Anfang Dezember entscheiden, wie es weitergehen soll. Beide schliessen nicht aus, dass sie sich weiterhin weigern werden die neue Software einzuführen.